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hey
hier könnt ihr eure "wirkliche" Surfgeschwindigkeit messen eures PC`s! Passt auf, bei mir gabs eine böse Überraschung! http://www2.sf.tv/sf1/kassensturz/se...test/index.php gruss chrigu
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bin zufrieden (gehe ueber VPN und WLL ins netz).
koennte das abo eigentlich 'downgraden' brauche den fullspeed eigentlich nicht. gruss iwan
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Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiss und blau. Das kann kein Zufall sein |
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Ueber Wireless mit VPN im Netz bei einer 3000 Wireless Leitung.. NOT BAD>...
Your ip address: 86.144.144.70 Your hostname: host86-144-144-70.range86-144.btcentralplus.com Your current bandwidth reading is: 2.56 Mbps |
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Saddam gehängt
30.12.2006 | 09:27:03 BAGDAD – Saddam Hussein ist tot. Der ehemalige irakische Präsident wurde am Samstagmorgen durch den Strang exekutiert.
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gruss chrigu
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Zitat:
Verstehe ich jetzt nicht, warum dich das freut? Tollerieren muss man Abweichungen von 10 bis 15 %. Du solltest also mindestens 2.55 Mbps erzielen, sonst ist etwas faul. Ich surfe heute mit ADSL 4000 / 600 auf 4200 / 520
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Ich erziehle ja 2.55!!! Sogar 2.56... Wenn ich das Kabel einstecke habe ich hier in England mit der NON Wireless 8000er Leitung, 7.59!!! Dies was ich hier gepostet habe ist ohne Kabel, mit VPN, ca. 30 Meter vom Modem weg!! Eine 3000er Leitung und eben 2.56!
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Zitat:
Ciao Madmax Dachte mehr: wenn ich am unteren Ende der Bandbreite bin, stört mich das. Dann freue ich mich nicht darüber ;-) Aber wenn du zufrieden bist, ich würde dem Anbieter was erzählen. VPN braucht doch keine Geschwindigkeit (?) und WLAN sollte auch keinen Speedverlust ergeben, deshalb sind die 2.56 auf der Leitung eher ein sehr schlechtes Ergebnis...
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Osama
Bagdad
Der frühere irakische Machthaber Saddam Hussein ist nach Angaben von Anwohnern am frühen Sonntagmorgen in seinem Heimatort nördlich von Bagdad beigesetzt worden. Der am Samstagmorgen hingerichtete Expräsident sei in einem Familiengrab beerdigt worden. An der Zeremonie in der Ortschaft Udscha nahe Tikrit, 130 Kilometer nördlich der Hauptstadt, hätten nur wenige Menschen teilgenommen, erklärten die Bewohner. Saddam Husseins Leichnam war am Samstagabend aus Bagdad nach Tikrit gebracht worden, wo er am frühen Sonntagmorgen eintraf. Eskortiert wurde der Leichnam laut einem Bericht des Senders Al Arabija vom Anführer von Saddam Husseins Albu-Nassir-Clan, Scheich Ali al Nidawi, und dem Gouverneur der Provinz Salahuddin, Hamad Hamud Schagtti. Sie hätten in Gesprächen mit den Amerikanern und der irakischen Regierung die Beisetzung in Tikrit ausgehandelt. Der 69 Jahre alte irakische Expräsident war am Samstag gehängt worden, knapp zwei Monate nach dem Todesurteil wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. gruss chrigu
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Zahlen statt sitzen!
Zu schnelles Fahren
Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit statt Gefängnis, bedingte Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, Mediation bei jugendlichen Straftätern: Das revidierte Strafrecht wartet mit zahlreichen Neuerungen auf. Auf den ersten Januar tritt der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft. Gemäss neuem Recht soll mit wenigen Ausnahmen auf Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verzichtet werden. In diesen Fällen ist der Täter stattdessen zu einer Geldstrafe oder zu gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. Geldstrafen bis zu einer Million Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit treten als neue Strafformen zu den bisher und weiterhin möglichen Sanktionen der Busse und der Freiheitsstrafe hinzu. Geldstrafen werden in Tagessätzen ausgesprochen, maximal 360. Die Höhe des Satzes orientiert sich an den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Täters. Massgebende Grössen sind Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, Existenzminimum sowie allfällige Familien- und Unterstützungspflichten. Der höchste Tagessatz beträgt 3000 Franken, die grösstmögliche Geldstrafe damit 1,08 Millionen Franken. Längere bedingte Strafen Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren (bisher 18 Monate) können bedingt ausgesprochen werden. Möglich ist es zudem, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren teilweise bedingt zu verhängen. Die Obergrenze für Freiheitsstrafen beträgt weiterhin 20 Jahre, oder wo es das Gesetz ausdrücklich vorsieht, lebenslänglich. Neu geregelt wurde weiter die Verwahrung. Sie setzt voraus, dass der Betroffene eine Tat begangen hat, die mit fünf oder mehr Jahren Freiheitsentzug bedroht ist. Mediation bei Jugendlichen Nach neuem Recht können Täter, die sich erst im Verlauf des Strafvollzugs als gefährlich erweisen, zudem im Sinne eines Revisionsentscheides nachträglich verwahrt werden. Das Jugendstrafrecht wurde mit der Revision aus dem Strafgesetzbuch ausgegliedert und in ein eigenes Gesetz gefasst. Die Maximaldauer einer Freiheitsstrafe für Jugendliche wurde von einem auf vier Jahre angehoben. Der Täter muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein und eine sehr schwere Straftat begangen haben. Neu ist zudem die Mediation vorgesehen. Wird ein Konflikt aussergerichtlich beigelegt, kann das Verfahren eingestellt werden. Zahnloses Strafe? Dass künftig in der Regel keine Freiheitsstrafen mehr unter sechs Monaten ausgesprochen werden, ist von verschiedener Seite kritisiert worden. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner erklärte etwa, dass die bedingte Geldstrafe als «zahnlose» Sanktion zur Regel werde. Gemäss dem Neuenburger Generalstaatsanwalt Pierre Cornu genügt es in Zukunft, kein Geld zu haben, um der Strafe zu entgehen. Kritisiert wurde von Fachleuten auch, dass die Wahl der jeweiligen Sanktion aus dem facettenreichen Strafenkatalog für die Justiz sehr anspruchsvoll werde. Das neue Recht könne zu einer Verkomplizierung und Verteuerung der Rechtspflege führen, wurde moniert. gruss chrigu
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