#1
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OZON Franken
Habt ihr dass neuste Gerücht auch schon gehört???? Der Most soll bei diesen Temperaturen um einen ganzen Franken pro Kanne erhöhrt werden!!!!!!!!!! Ozon Franken soll sich die Schickane schimpfen...., sie soll zum Fussmarsch motivieren.. als ich das hörte habe ich gleich ein Trotzausfahrt gemacht... bei höchs Möglicher Umdrehung!!!!!!!!!!! Was würde sowas nützen? Es ist erwiesen dass wir immer noch über 90% der Belastung im Luftraum hätten, würde also gar nix bringen!
Ab welcher Summe würdet ihr das Auto stehen lassen? Wo liegt euer Limit pro Liter? Bei mir gibt es wohl keines ich würde auch 5 Chf pro Liter bazahlen...... dafür aber mein Altöl im Bundeshaus entsorgen!!!!!!!!!!! |
#2
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Hallo Chrigi,
Nützen tuts nicht viel das stimmt und wegen dem geht die Verschmutzung auch nicht gross zurück! Ich weiss nicht, ab wann die Schmerzgrenze kommt! Ich glaube ich würde mich nur ein bisschen mehr interfragen, ob es sich lohnt mit Auto oder zu fuss! Nur wenn Sie das Benzin anheben, werden irgendwann automatisch auch die Busse teurer, da die dies ja auch bezahlen, so gleicht es sich dann wieder aus!! :-D Mario
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#3
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Scheissegal
Ich würde auch jeden Preis pro Liter bezahlen. Ich lass mir doch nicht das autofahren vom Staat vorschreiben. . . ich würde dann halt am Rest sparen und wenn das jeder macht leidet kurz oder lang die ganze Wirtschaft darunter *äääätsch*
Um das Ozon zu vermindern ist es jetzt eh schon zu spät, da das Zeug eh schon in der Luft ist. Bis sich die Auswirkungen des "weniger fahrens" zeigen würden, ist der Sommer schon lange vorbei. Im Kt. Tessin gilt ja seit ein paar Tagen Tempo 80 auf allen Autobahnen, aber ich bin der Meinung, dass auch das nicht gross was bringt!! |
#4
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80?? why not... aber im 3. Gang... die werden schon sehen was sie davon haben ich lass mir von niemanden auf der Welt was vorschreiben!
@alfa156 hast vollkommen recht.. die ganze wirtschaft würde darunter leiden....... die würden ihr fett gewaltig wegbekommen. |
#5
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Tempo 80!!!! Wow ich muss schon sagen, der Ideenreichtum wird immer fantasievoller.:grin:
Wahrscheinlich hat die "grosse" Hitze bei einigen (u.A. auch bei den Grünen) das Hirn schon zum Schmelzen gebracht... Fausto |
#6
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@Fauste, was will das verschmelzen?
Wo nichts drin ist, kannst du gar nichts anderes erwarten!! Gruss mario
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#7
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was geht in solchen gehirnen nur vor?!?!
Die haben schon Ideen!!! Diese geisteskranken Affen.......!!
Ich reg mich immer so brutal auf wenn ich so Sachen lesen... Thom :nerv: |
#8
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Ab heute darf man im Kt. TI nur noch 80 km/h fahren - auch wenn es erwiesen ist, dass dies absolut nicht bringen wird!
Artikel aus dem Blick von heute: http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=56115 |
#9
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Tessin darf Temporeduktion maximal acht Tage aufrechterhalte
Tessin darf Temporeduktion maximal acht Tage aufrechterhalten
------------------------------------------------------------------------ Bern (AP) Der Kanton Tessin darf die am (gestrigen) Montag eingeführten Temporeduktionen auf Autobahnen und Schnellstrassen maximal acht Tage aufrechterhalten. Danach muss er ein Gesuch an den Bund stellen, wie der Sprecher des Bundesamts für Strassen (ASTRA) Daniel Schneider, am Dienstag auf Anfrage sagte. Laut dem Strassenverkehrsgesetz kann die kantonale Polizei in besonderen Fällen Massnahmen treffen, namentlich den Verkehr vorübergehend beschränken oder umleiten. Laut Schneider ist die momentan sehr hohen Ozonbelastung im Kanton Tessin ein solcher «besonderer Fall». Auch schwere Unfälle, ein schlechter Strassenzustand oder ähnliche Vorkommnisse würden solche Beschränkungen erlauben. Allerdings seien diese auf eine Dauer von acht Tagen beschränkt. Falls der der Kanton Tessin dann die Massnahmen weiterführen wolle, müsse er ein Gesuch an das ASTRA stellen. Zudem müsste dann die Temporeduktion breit beschildert werden. Allerdings könnte die Tessiner Regierung die Massnahmen auch nur für einen Tag aufheben und dann wieder für acht Tage einführen, sagte Schneider weiter. Der Bundesrat hat laut Schneider 1991 nach einem landesweiten Versuch mit Temporeduktionen beschlossen, künftig auf solche zu verzichten. Begründet wurde dies damals mit dem geringen Effekt auf die Schadstoffbelastung. «Die Temporeduktion wird dem Tessin nicht viel nützen», sagte Schneider weiter. Die Hauptwirkung der Temporeduktion liege in der Sensibilisierung der Bevölkerung. Laut Schneider ist die Lage im Tessin nicht vergleichbar mit derjenigen in anderen Kantonen. Es sei ihm nicht bekannt, dass andere Kantone ebenfalls ähnliche Massnahmen wegen der hohen Ozonbelastung planten. Ende ap/mw/b |
#10
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Tempolimiten in den 90er Jahren heftig umstritten
Tempolimiten in den 90er Jahren heftig umstritten
(Kästchenmeldung) ------------------------------------------------------------------------ Bern (AP) Die Senkung der Tempolimiten durch einzelne Kantone hat in den 90er Jahren zu heftigen Kontroversen geführt und den Bundesrat im Zusammenhang mit Rekursen mehrmals beschäftigt. Es ging damals um die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnabschnitten der Kantone Luzern, Bern und Zürich. Im Falle Luzerns äusserte sich der Bundesrat im Sommer 1995 auch zur rechtlichen Situation. Die Festlegung abweichender Geschwindigkeitsregelungen auf Autobahnen durch einen Kanton auf Grund der Strassenverkehrsgesetzgebung ist demnach möglich, wenn geprüft worden ist, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere geeignete Massnahmen zur Behebung der Umweltbelastung zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hatte damals Rekurse gegen einen Tempoentscheid der Luzerner Regierung für die Autobahnen in der Agglomeration von 1992 gutgeheissen und Tempo 80 wieder aufgehoben. In der Begründung ging die Landesregierung auch ausführlich auf das Problem der Stickstoffdioxid-Immissionen ein. Im Falle der Luzerner Autobahnen habe sich herausgestellt, dass sich die Luzerner Regierung nicht auf aktuelle Daten gestützt habe. Auf Grund eines vom Finanzdepartement eingeholten Obergutachtens kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Stickstoffdioxid-Immissionen durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht erheblich gesenkt werden könnten. Bei den Stickstoffdioxid-Immissionen könne auch nicht mehr von einer übermässigen Belastung gesprochen werden, erklärte der Bundesrat damals. Allen gemessenen Werten in Luzern sei zudem gemeinsam, dass sie eine kontinuierlich sinkende Tendenz aufwiesen. Der Streit im Falle Luzerns ging aber noch bis im Mai 2001 weiter. Denn die Luzerner Regierung setzte 1996 im Falle der A2 bei Emmen die Limite erneut von 120 auf 100 Kilometer pro Stunde herunter, stützte sich dabei aber nicht auf die Lufthygiene, sondern in erster Linie auf die Verkehrssicherheit. Weil ein Gutachten in diesem Abschnitt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den erlaubten Geschwindigkeiten und der Zahl der Verunfallten nachweisen konnte, schützte der Bundesrat im Mai 2001 den Luzerner Entscheid und bezeichnete ihn als verhältnismässig und gerechtfertigt. Im Falle der Stadtautobahnen bei Zürich, Winterthur und Bern drang der TCS demgegenüber im November 2000 mit seiner Beschwerde teilweise durch. Hier ging es wieder um die Stickstoffdioxid-Immissionen, und der Bundesrat stellte im Falle von mehreren Autobahn-Abschnitten keine übermässige Belastung fest. Ende ap/bb/w |