#1
|
||||
|
||||
Leasingende
Kurze frage an euch. Wenn man beim Leasingende das Fahrzeug übernehmen will muss man den Betrag an den Händler zahlen oder an die Bank?
Der Händler sagt an ihn. Danke! |
#2
|
||||
|
||||
Es kommt darauf an wie das Rückkaufrecht vertraglich vereinbart wurde, sprich Händler
oder Kunde eingetragen ist, dieser muss das Fahrzeug dann übernehmen und theoretisch der Bank bezahlen und kann dann damit anstellen was er will, sprich weitfahren oder es auch eben wenns der Händler ist weiterverkaufen.
__________________
The "real" Alfa Arna with the 2008 Lui Approval |
#3
|
||||
|
||||
Uebernahmerecht hat der Händler. Ich darf es aber kaufen.
Was mich stutzig macht das der Restbetrag an den Händler gehen soll. Nicht an die Bank. Er muss es allerdings an diese weitergeben. Ist da so üblich? |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Normalerweise ist es der Bank EGAL von wem das Geld kommt. Und der Zahlungsverkehr kostet ja eigentlich den Händler auch was... Macht aber Sinn wenn a) die Bank gar nicht weiss, an wen das Auto verleast wurde b) der Händler mit dem Geld zwischen dem Zahlungseingang von Dir und dem Zahlungsausgang an die Bank arbeiten will/muss/darf evtl auch noch andere Gründe |
#5
|
|||
|
|||
normalerweise klärt man diese fragen bei abschluss des leasingvertrages
in dem steht auch alles drin! restwert rückkaufswert mehr km etc etc... |
#6
|
||||
|
||||
Rückkaufwert etc. ist alles klar. Die Bank will trotzdem das dass Geld an den Händler bezahlt wird. Eigentlich wärs ja egal. Ich glaube der Händler hat den Wagen schon bei der Bank abgelöst.
Wer sonst wartet schon 3 Monate auf sein Geld. |
#7
|
||||
|
||||
Nur zur Info. Der Händler hat wohl noch etwas mit dem Geld gearbeitet.
Und bei der Bank nichts geregelt zu sein. |