#11
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Ich denke nicht das dies ein Problem darstellen sollte, wieso sollte man es mit den Beiblättern aus Deutschland nicht eintragen lassen können? Sind ja schliesslich die selben Artikel, wie hier in der Schweiz. Und sonst gibt es sicher noch die Möglichkeit die Blätter ausem Internet zu besorgen.
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#12
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Zitat:
ja aber nicht die gleichen richtlinien... die deutschen gutachten wurden zt ganz anders erstellt, als die anforderungen in der schweiz sind. im extremfall heisst das, dass du schweizer gutachten besorgen musst. und dort langen die hersteller zum teil wieder mit gebühren für die beiblätter zu gruss michel |
#13
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Zitat:
das meinte ich eben
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----------------------------- Il Cuore ha sempre ragione |
#14
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Deutsche Gutachten werden hier in der CH nicht akzeptiert, für jeden Artikel
den du im Ausland bestellst brauchst du ein Schweizer Beiblatt, wenns denn überhaupt zulassungsfähig ist... |
#15
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Kennt jemand die Generalvertretung von Eibach in der Schweiz? Werde da mal nachfragen, ob und wie ich dieses Blatt bekomme.
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