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Auto-Leasing
aus aktuellem Anlass (mein Leasing läuft bald aus und ich will mein Auto zurückkaufen) habe ich mich mit der Thematik etwas befasst. Scheinbar gibts ein Bundesgerichtsentscheid, dass man nicht den kalkulierten Restwert der Leasing-Gesellschaft geben muss sondern einen viel geringeren (damaliger Wert des Autos, abzüglich bezahlte Leasingraten und Kaution). Damit würde ich ja einige Tausend Franken sparen...
Kennt sich da jemand (rechtlich) aus? Kommt man damit durch? Ich glaube ich probiere das mal Hier sonst mal der Link: http://rechtsinfo.doka.ch/leasing/Leasing-Merkblatt.pdf |