Polizei verfolgt arme Tessinerin - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 02.02.2005, 12:52
Benutzerbild von Simonne
Simonne Simonne ist offline
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Registriert seit: 06.02.2003
Beiträge: 415
Standard Polizei verfolgt arme Tessinerin

Hallöchen!

Heute, kurz vor dem wohlverdienten Zmittag, hatte ich eine Begegnung der dritten Art:
Ich wohne ja am Weekend im Tessin und arbeite wochentags im Kanton Bern, darum habe ich auch Tessiner Kontrollschilder am Alfa. Mit diesen fuhr ich nichtsahnend in Richtung heimatliche Tiefgarage, verfolgt von einem Berner Polizeibus. Als ich parkiert hatte, stand plötzlich der Polizist aus dem Bus hinter mir und verlangte meine Papiere. Nach intensivem Studium derselben meinte er, ich müsse mein Auto im Kanton Bern anmelden.
Ich sagte ihm, dass ich nur Wochenaufenthalterin sei und im Tessin wohne. Er meinte, man müsse das Auto dort anmelden, wo man sich hauptsächlich aufhalte, unabhängig vom Wohnort.
Darauf ging das Gespräch ein wenig hin und her und er meinte, er müsse das beim Strassenverkehrsamt melden. Ich erklärte ihm darauf, dass er sich diesen Brief sparen könne, da ich in einem solchen Fall mein Auto auf meine (Tessiner) Mutter umschreiben und die Schilder trotzdem behalten würde.
Es ging dann weiter und weiter, er erklärte mir dann noch, dass viele Leute ihre Autos in Neuenburg oder im Wallis (Ferienhaus) anmelden würden, weil es dort billiger sei als im Kanton Bern etc. Worauf ich ihm sagte, dass es im Tessin nicht billiger sei als in Bern (vielleicht stimmts sogar) und dass ich sogar meine Krankenkassenprämien im Tessin zahle, die dort auch mehr kosten als in Bern, dass es mir also nicht ums Geld geht...

Mal ehrlich: Was dieser liebe Mensch mir erzählt hat, kann doch gar nicht sein, oder? Zumal ich für Berner Kontrollschilder ja eine Wohnsitzbescheinigung vorlegen müsste, was nicht geht, da ich im Tessin angemeldet bin... Er hat jedenfalls meine Telefonnummer aufgeschrieben und will sich wieder melden...

Gruss

Eine verfolgte Tessinerin
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Wenn gutes Deutsch Glückssache ist, kenne ich ein paar Leute mit einer extremen Pechsträhne...

www.simonne.ch
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  #2  
Alt 02.02.2005, 13:17
Benutzerbild von Franci
Franci Franci ist offline
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Registriert seit: 14.10.2002
Beiträge: 1.346
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Dem sage ich ARBEITSBESCHAFFUNG !!!!! Ich kann die Typen nicht ausstehen !!!

@Thema

Zitat:
Zitat von Simonne
Mal ehrlich: Was dieser liebe Mensch mir erzählt hat, kann doch gar nicht sein, oder?

Ich befürchte dass der Bulle noch Recht hat, höre das eben nicht zum ersten mal. Bin mir aber dessen nicht sicher. Setzte dich doch schell mit einer MFK in Verbindung (würde vielleicht nicht gerade Bern nehmen ), und verlange eine Auskunft. Somit kannst du dich auf das "Bullengespräch" vorbereiten.


Greez
Franci "der, der nicht mit den Bullen tanzt"
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Lancia Delta Integrale Evo
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  #3  
Alt 02.02.2005, 13:58
volker hauser volker hauser ist offline
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Registriert seit: 10.07.2002
Beiträge: 1.288
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verfogen die schweizer jetzt schon miderheiten im eigenen land
gehen ihnen die -usegeländer- aus.
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  #4  
Alt 02.02.2005, 14:30
Benutzerbild von Säm
Säm Säm ist offline
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Registriert seit: 20.06.2002
Beiträge: 1.975
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Hallo Simonne

Verlange doch das nächste mal wenn er Dich anruft seinen Namen, wo er angestellt ist und seinen Vorgesetzten. Rufe diesen dann an und frage Ihn an ob das stimmt, da Dich dieser Polizist einwenig grob angefahren ist.

Bin gespannt auf den weiterverlauf. Nicht vergessen uns also auf dem laufenden zu halten, gelle!

Gruss von einem Säm der wohl nicht so freundlich zu dem Schlümpfchen gewesen wäre.
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To be or not to be, is not a question about the inteligence, it is a question about the car!
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  #5  
Alt 02.02.2005, 14:46
Benutzerbild von mc
mc mc ist offline
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Registriert seit: 04.05.2003
Beiträge: 1.046
Blinzeln Wenn..

..der Dich das nächste mal anhält, dann sprich nur noch italienisch
mit ihm und versteh kein Wort Deutsch mehr
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  #6  
Alt 02.02.2005, 15:49
Benutzerbild von Chris 75
Chris 75 Chris 75 ist offline
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Registriert seit: 14.01.2004
Beiträge: 1.628
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Hallo

Ich finde solche Sachen sowieso immer der Hammer!! Der hat ja nicht mal kapiert was ihm Simonne sagen wollte. Finde diese Idee von mc sehr gut, dann könnte er dann mal seine Sprachkentnisse unter beweis stellen!!
Weis nicht wie ich reagiert hätte, bist doch Fussgänger wenn du aus dem Auto ausgestiegen bist

gruss Christoph
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!!!!
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  #7  
Alt 02.02.2005, 16:10
papageno papageno ist offline
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Registriert seit: 27.10.2003
Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von Simonne
Hallöchen!

Nach intensivem Studium derselben meinte er, ich müsse mein Auto im Kanton Bern anmelden.
Ich sagte ihm, dass ich nur Wochenaufenthalterin sei und im Tessin wohne. Er meinte, man müsse das Auto dort anmelden, wo man sich hauptsächlich aufhalte, unabhängig vom Wohnort.
Darauf ging das Gespräch ein wenig hin und her und er meinte, er müsse das beim Strassenverkehrsamt melden. Ich erklärte ihm darauf, dass er sich diesen Brief sparen könne, da ich in einem solchen Fall mein Auto auf meine (Tessiner) Mutter umschreiben und die Schilder trotzdem behalten würde.


Mal ehrlich: Was dieser liebe Mensch mir erzählt hat, kann doch gar nicht sein, oder? Zumal ich für Berner Kontrollschilder ja eine Wohnsitzbescheinigung vorlegen müsste, was nicht geht, da ich im Tessin angemeldet bin... Er hat jedenfalls meine Telefonnummer aufgeschrieben und will sich wieder melden...

Gruss

Eine verfolgte Tessinerin

Hallo,

das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern erteilt Dir unter Umständen folgende Auskunft: "Für die Zuteilung der Kontrollschilder ist der Standort massgebend. Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird."

In Deinem Fall liegt aber eine Ausnahme von der Regel vor.

Gemäss Art. 22 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01; abgekürzt SVG) werden die Ausweise von den Verwaltungsbehörden erteilt und entzogen. Zuständig ist für Fahrzeuge der Standortkanton, für Führer der Wohnsitzkanton. Für Fahrzeuge ohne festen Standort und Führer ohne Wohnsitz in der Schweiz ist der Ort massgebend, an dem sie sich vorwiegend befinden. Im Zweifelsfall ist der Kanton zuständig, der das Verfahren zuerst einleitet (Art. 22 Abs. 3 SVG). Das bedeutet, dass das Fahrzeug grundsätzlich im Standortkanton einzulösen ist.

Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird (Art. 77 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr, SR 741.51; abgekürzt VZV). Nach Art. 77 Abs. 2 VZV gilt der Wohnsitz des Halters als Standort: bei Fahrzeugen, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons des Halters verwendet und durchschnittlich mindestens zweimal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters untergebracht werden (lit. a); bei Fahrzeugen, die in verschiedenen Kantonen je weniger als neun zusammenhängende Monate verwendet werden (lit. b); bei Fahrzeugen mit gleicher Standortdauer innerhalb und ausserhalb des Wohnsitzkantons des Halters (lit. c). Die Haltereigenschaft beurteilt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Als Halter gilt namentlich, wer die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es in seinem Interesse oder auf seine Kosten gebraucht oder gebrauchen lässt (Art. 78 Abs. 1 SVG).

Deine Eigenschaft als Halterin des Fahrzeugs dürfte unbestritten sein. Als Wochenaufenthalterin hast Du das Fahrzeug m.E. in Deinem Wohnsitzkanton, also dem Kanton Tessin, zuzulassen bzw. einzulösen. Im Streitfall wird Dir das Tessiner Strassenverkersamt sicher behilflich sein. Die Ticino-Nummer bleibt Dir also erhalten!

Herzliche Grüsse vom Bodensee,
Dario
__________________
Herzliche Grüsse vom Bodensee
Dario

Geändert von papageno (02.02.2005 um 16:32 Uhr).
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  #8  
Alt 02.02.2005, 18:01
Benutzerbild von Simonne
Simonne Simonne ist offline
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Registriert seit: 06.02.2003
Beiträge: 415
Standard

Hallo!

Zitat:
Zitat von Säm
Verlange doch das nächste mal wenn er Dich anruft seinen Namen, wo er angestellt ist und seinen Vorgesetzten.

Wie er heisst, weiss ich (er war ja angeschrieben) und wo ich ihn finde, weiss ich auch, aber wenn er kein «Gschiss» macht, werde ich auch keins machen...

Zitat:
Zitat von mc
dann sprich nur noch italienisch
mit ihm und versteh kein Wort Deutsch mehr

Das würde mich wahrscheinlich auch nicht weiterbringen, da ich im Berner Jura wohne und dieser welsche Herr ziemlich sicher Italienisch versteht. War schon froh, dass ER deutsch konnte

Zitat:
Zitat von Chris75
Weis nicht wie ich reagiert hätte, bist doch Fussgänger wenn du aus dem Auto ausgestiegen bist

Ja, schon, aber wenn ich mutterseelenallein neben einem frisch parkierten Auto stehe, ist es ja offensichtlich, wer da soeben in die Tiefgarage gefahren ist. Ausserdem wusste ich da ja noch nicht, was er wollte und gab ihm meine Papiere ganz arglos – in der festen Überzeugung, dass bei mir alles in Ordnung sei und dieser Mensch eine Schraube locker habe, in einer Garage eine Ausweiskontrolle zu machen. (Ein Wunder, gab es nicht auch noch einen Alktest... )

@papageno
Vielen Dank für deine Auskünfte! Ich bin froh, das zu lesen. Jetzt weiss ich wenigstens, was ich «meinem» Polizisten sagen muss, falls er anruft... Ich bin definitiv beruhigt, ich sah nämlich schon ein langwieriges Seilziehen (respektive Schilderziehen) auf mich zukommen.
Aber ich gehe mal davon aus, dass der werte Herr in Uniform vom Strassenverkehrsamt ebenfalls die Auskunft bekommt, dass es sich nicht lohnt, mich weiter zu quälen.
Danke nochmals!

Gruss

Simonne
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  #9  
Alt 03.02.2005, 06:49
as as ist offline
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Registriert seit: 04.07.2002
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hallo zämä

also ich kenne einige Wochenaufenthälter in Bern, die sonst in einem anderen Kanton wohnen.
Auch diese haben z. B. ein Auto, es ich aber nicht mit BE-Nummern versehen..sondern mit dem Kanton, wovon sie ursprünglich sind.


gruss
as
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Il Cuore ha sempre ragione
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  #10  
Alt 03.02.2005, 09:39
Benutzerbild von Renato
Renato Renato ist offline
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Beiträge: 1.178
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Zitat:
Zitat von Franci
Dem sage ich ARBEITSBESCHAFFUNG !!!!! Ich kann die Typen nicht ausstehen !!!

Genau, diese Affen gehen immer den einfachsten Weg. Von den richtigen "kriminellen" haben die slebst angst...
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