#1
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Pizza
Nur so zur Info:
Angenommen, man kauft eine übliche 30cm Pizza und eine 40cm Pizza (Durchmesser versteht sich), für die man das doppelte (laut unseremLieferanten) bezahlt. Ist es nun besser zwei kleine oder eine grosse Pizza zu bestellen? Besser: Zwei kleine (30 cm) Wenn man mit 2 cm Rand rechnet erhält man bei der grossen 5 % weniger für sein Geld. Ohne Rand (fictiver Gedanke) sogar 12 % weniger. Interessant wirds dann bei einer 60 cm Durchmesser Pizza, bei der man 4 mal so viel zahlt, wie bei einer 30er, aber 463% erhält. Das heisst: mindestens eine halbe Pizza gratis. Vielleicht interessierts jemanden. Mir war grad langweilig: Wünsch noch einen schönen Abend. CU Sandi |
#2
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#3
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Ich würde das Thema noch weiter ziehen und noch den Aspekt der Mehrwertsteuer beleuchten:
Wenn die Pizza für einen steuerbaren Umsatz gekauft wurde, und somit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden konnte, Du die Pizza aber schlussendlich trotzdem selber isst, dh. also für einen von der Mehrwertsteuer befreiten Umsatz verwendest, ist die Eigengebrauchsteuer abzuliefern! Was ist nun, wenn man die Pizza für einen der Mehrwersteuerunterliegenden Umsatz verwendet, z.B. Kundenessen, dann aber davon selber ein Stück isst ?!? Ist dann auch Eigenverbrauch geschuldet?! Wenn ja von welchem Betrag?! Das sind Fragen über Fragen, welche uns doch täglich beschäftigen. gruss |
#4
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kann ich bei sofortiger Zahlung 2% Skonto abziehen? :dumguck:
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ALFA ROMEO - Guidare. Anima e Corpo! |
#5
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@ sandi: was machst Du beruflich schon wieder? :hmm: :grin:
gruss
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Rasen ist was für Gärtner - Geniesser bevorzugen Kurven |
#6
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@rosso
Ich glaube, Sandi ist pizzaiolo !! !! *gröööHL* *nur Spass* @Alfaholico Nein leider gewährt die Mehrwersteuerverwaltung keinen Skonto, im Gegenteil.. .. Verzugszins gibts, Skonto nicht !! Und wenn man Pech hat, und es in der Zwischenzeit eine Mehrwertsteuersatzänderung gegeben hat, muss man die Eigenverbrauchssteuer bereits zum neuen Satz versteuern, obwohl sich der steuerbegründete Tatbestand noch zum alten Satz hat abrechnen lassen.. . . . .tja, da stehen einem doch die Haare zu Berge.. .. bevor sich jemand fragt, was ich beruflich mache: Bin Buchhalter *grins* |
#7
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Sandi
ich würde nicht auf die CM gehen!
du musst die pizzen wägen und nach gewicht kalkulieren. müsstest evtl. auch eine "gewichtung" einbeziehen und daraus einen rückschluss zum nährwert ziehen. gruss, iwan |
#8
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@alfa_156
dacht ich mir ! ich hab kein Wort verstanden :dumguck: :nixweiss: :? :gruebel: : hirntot: :hammer2: :drink: :wand: :hmm:
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#9
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Jetzt habt ihr mich überfordert - kenn mich mit dem schweizer Steuersystem absolut nicht aus.
Aber als Lehrer macht man sich so seine Gedanken, welche Rechnungen sie Schüler interessieren könnten :roll: Ich hab eine gefunden :-D Gruss Sandi |
#10
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@sandi
die schüler werdens dir danken! :-D
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