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Sportauspuff eintragen lassen?
Hallo zusammen, ich habe mir nun einen neuen ESD für meinen 156er gekauft.
"Muss" ich den beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen? Ich habe eine EG-Genehmigung und eine Konformitätserklärung mit allen Daten von meinem Fahrzeug dazu erhalten. So wie ich das verstanden habe muss ich, wenn ich eine EG-Genehmigung habe, das Ding nicht eintragen lassen sondern einfach immer die Genehmigung im Auto dabei haben? Stimmt das?! Ich spreche natürlich von der Schweiz.. Geändert von Xbeam (12.07.2006 um 11:45 Uhr). |
#2
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Ja reicht das du die Genehmigung mitnimmst....
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#3
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"müssen" musst du nicht, aber wenn du darauf bestehst, dann wird der ESD im fahrzeugausweis eingetragen (ist zumindest bei uns so -> kt. GR)
gruss |
#4
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Ok, danke.. Aber wäre es vorteilhaft wenn ich ihn in den Ausweis eintrage oder ist das mehr oder weniger egal?
Wäre es das, einfach ein Papier weniger im Auto dabei zu haben? Ich denke wenn der Auspuff eingetragen ist, dann tut auch die Polizei weniger blöd oder? |
#5
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Also ich würde es sein lassen, solange du das Beiblatt hast und nichts verändert wurde am Topf, müssen sie dieses akzeptieren. Wenn du ihn eintragen lässt, kannst du erstens nicht einfach wechseln (musst das ev. wieder rauslöschen lassen) und zweitens kostet dich das wieder eine Kleinigkeit!! Ich würde nur das Beiblatt mitführen das genügt und kostet nicht noch wieder extra
gruss Christoph
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!!!! |