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verjährunsfristen für temosünden in CH
hallo all,
die schweizer sind echt schell habe am 11 april 2 strafzettel wegen temposünden aus der schweiz bekommen. die eine vom 8.august 2006 die andere vom 9. september 2006 wie sind die verjährungsfristen für temosünden in CH ? in D ist nach 3 monaten schluß mit lustig für die behörden. kann es sein der schweizer vergisst nie ? oder stehen tempo sünden bei euch inzwischen auf einer stufe wie todschlag und mord ? gruxx |
#2
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Mit der "Verjährungsfrist" weiss ich nicht. Aber hast du die Strafzettel direkt aus der Schweiz bekommen? Dann musst du die glaub ich nicht bezahlen. Die Schweiz kann dich dann glaub nicht betreiben oder ähnlich. Damit alles recht zugeht müsste die Schweiz über die Deutschen Behörden gehn und du würdest die Zettel von denen bekommen!
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#3
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Zitat:
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#4
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Zitat:
hahahaha ...ich lach mich kaputt Temposünder und Raser werden im Heidiland wie oder schlimmer als AL-QUEIDA Terroristen eingestuft..
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"[...] Lo SPIRITO Alfa è affogato nella merda di Mirafiori " |
#5
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1. der Schweizer vergisst nie! Bei der späteren Einreise in die Schweiz werden Dir die vergangenen Sünden unter die Nase gehalten.
2. Temposünden sind in der Schweiz etwa genau so schlimm wie Mord, Raub oder andere Todsünden. Spass beiseite, über Verjährungsfristen habe ich nichts gefunden. Sicher ist, das nichr bezahlte Bussen von Ausländern bei Zöllnern offenbar bekannt sind, und bei einer späteren Einreise eingefordert werden. |
#6
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Und das mit dem Einfordern von Bussen am Zoll kann Dir auch mit Italien und auch noch anderen Staaten mit denen wir Schweizer eine Grenze haben passieren. Und innereuropäisch werden die Bussen vom jeweiligen Heimatland eingefordert... also ziemlich gleich
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#7
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"In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden."
Quelle: http://www.auto-und-verkehr.de/verja...im_ausland.php Sebastian EDIT: http://www.deqna.com/autos/334-2-autos.html "In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Anwalt Winter: "Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren." In Belgien beträgt die Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen in der Regel ein Jahr." Quelle: http://www.reise-report.de/strafmandate_ausland.html |
#8
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ach quatsch volker,
so schnell kannst du doch mit deinem passat gar nicht unterwegs gewesen sein.... gruxxx
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Bertone per sempre ! |
#9
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Zitat:
Vielleicht wollte er mir ja meine Federn bringen auch gruxxxxxxxxxxxx QV
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"This is just a great bass so I‘m very lucky to have it. Plus, not only do I have it but I got it for free because I‘m a big pompous rock-star. And, the richer you get, then they start giving you stuff for free. Like you really need it, right? Isn't that weird?" - Flea ..i Quadrifogli non crescono più.. |
#10
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3 jahre -- die haben zeit
ich muss das auto eh ummelden dann lass ich mir besser eine andere nummer geben. für den passat reichen die schweizer gesetze gruxx |