Rechtliche Schritte einleiten wegen Fehlkauf - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 01.03.2006, 11:21
oreficeman oreficeman ist offline
Member
 
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 40
Standard Rechtliche Schritte einleiten wegen Fehlkauf

Hallo zusammen

brauch mal dringend eure Hilfe.

Hab vor einer Zeit im Internet auf Autoscout.ch ein Auto gesehen. Sofort angerufen und mir erklären lassen in welchem guten Zustand das FZ ist.

Also hab ich dieser angeblichen Garage 2000.- einbezahlt, dachte könnte ja nichts falsch machen ist ja in super Zustand das Auto.

Eines Tages nahm ich die 3h Autofahrt auf mich und wollte das Auto abholen.

Zuerst musste ich 1,30h warten da das Auto noch nicht vor Ort war.

Dann konnte ich das Auto begutachten. OH FU++ Das FZ flog nur schon beim Betrachten auseindander. Die Motorhaube ging nicht auf, Kofferaum war undicht, beide Rückleuchten defekt, Rost usw.

Also nichts wie beschrieben. Gut ich wollte das Geld zurück er hatte es nicht bei sich also eine Überweisung wäre auch ok in den nächsten 2Tagen. Natürlich alles schriftlich abgeklärt und Unterschrieben!

Mittlerweile sind 4Woche vergangen hab immer noch kein Geld und jedes mal höre ich einen neue Geschichte des Verkäufers.

NUN WILL ICH RECHTLICHE SCHRITTE EINLEITEN WAS KANN ICH DA TUN?????????

Bitte dringend um eure Hilfe!

DANKE schon im VORAUS
  #2  
Alt 01.03.2006, 11:41
Benutzerbild von mc
mc mc ist offline
Freak
 
Registriert seit: 04.05.2003
Beiträge: 1.046
Beitrag Betreiben..

Betreiben..

Betreibungsbegehren stellen. Gebühren zahlen (40-80.00).
Nicht aufregen und abwarten.
  #3  
Alt 01.03.2006, 13:09
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 23.09.2002
Beiträge: 3.294
Standard

stand in dem Vertrag über die Rückvergütung "in 2 Tagen" oder bis an einem bestimmten Tag, mit Datum? (Verzugsgeschäft oder Fixgeschäft)

Wenn "in 2 Tagen" steht, müsstest Du die Garage noch in Verzug setzen, d.h. schriftlich letzten Termin bis z.B. Freitag, 3.März setzen. Wenn der verstreicht, dann Betreibung.

Ich würde die aber auch gleich betreiben ohne lang zu fackeln!

Betreibungsformular in Deutsch:
http://www.schkg.ch/formulare/zipform/bb_d6.zip
  #4  
Alt 01.03.2006, 21:02
oreficeman oreficeman ist offline
Member
 
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 40
Standard

Hallo

danke mal für die TIPPS

jetzt hab ich Ihm 7mal anrufen müssen der hat mich immer raus gekickt. Und dann hat er so getan als wüsste er vonnichts, hat mich beleidigt und mich total verrarscht. Er hat gesagt er muss das zuerst mit dem buchalter anschauen usw.

Wieviel Abzug darf er Gesetzlich eigentlcih machen von den 2000.-

Und kann ich den wegen Betrug dran kriegen????

Bin Momentan auf 150

Ach ja es geht um www.boot-auto.ch die grössten ABZOCKER!!!!!!!!!!!
  #5  
Alt 01.03.2006, 21:27
Benutzerbild von Stefan
Stefan Stefan ist offline
Maniac
 
Registriert seit: 12.07.2002
Beiträge: 724
Stefan eine Nachricht über MSN schicken
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naja, jemanden den man nicht kennt einfach Geld zu überweisen ist schon etwas leichtsinnig - aber nun ist es schon passiert und Du musst das beste daraus machen.

Eine Betreibung einzuleiten (zumal du ja scheinbar ein Schuldeingeständnis hast) ist sicherlich eine gute Idee. Aber ich würde vorher oder zumindest parallel dazu gleich mal eine Betreibungsauskunft über diese Firma bzw. den Herrn verlangen. Wenn es da aussieht wie ich befürchte, kannst Du vielleicht die 2000 eh schon abschreiben und besser nicht noch mehr investieren....
  #6  
Alt 01.03.2006, 22:07
Benutzerbild von Säm
Säm Säm ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.06.2002
Beiträge: 1.975
Standard

Ciao Oreficemann

Zuerst einmal gibt es zu dem Beat Freddy Baumann aus Domdidier zu sagen das er einen Konkursverfahren hinter sich hat!

Name/Firma Baumann Beat Freddy
Adresse route de l'Industrie 87
Plz/Ort 1564 Domdidier
Datum/Meldung 04.03.2005 Konkurseröffnung
Amtstelle Office cantonal des faillites, à Fribourg

Siehe www.creditreform.ch und gehe da unter Gratis Info, Konkurse. Nur so nebenbei, ich arbeite bei der Creditreform.

Was sicherlich gut ist in dem Falle ist das Du eine Schuldanerkennung haben solltest gemäss SchKg. Hoffe dies für Dich zumindest, den ansonsten wird Dir eine Betreibung auch nicht weiterhelfen da er sicherlich einen Rechtsvorschlag mangels Aktiven (Konkurs) machen wird. Und ohne Schuldanerkennung geht es nicht weiter auf dem SchKg weg. Müsstest also eine Zivilklage am Wohnsitz machen und wieder dort runter flitzen um dann dies mit Ihm vor dem Friedensrichter durchzukauen.

Mein Vorschlag: Betreibungsbegehren ausfüllen und Ihm zufaxen/senden ohne dies jedoch einzuleiten und ein Begleitbrief mit Hinweis zur Strafanzeige wegen Betrug bei der Polizei.

Ansonsten, kontaktiere mich. Wir können Dir im Inkasso sicherlich helfen!

Gruss

Säm
__________________
To be or not to be, is not a question about the inteligence, it is a question about the car!
  #7  
Alt 02.03.2006, 10:26
oreficeman oreficeman ist offline
Member
 
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 40
Standard

erstmals danke mc, alfa 156, stefan und säm.

Leider ist mir der Begriff Schuldanerkennung gemäss SchKg fremd.

Also was ich hab ist ein unterzeichnetes Dokument das so lautet:

"Herr Orefice hat das von Ihm gekaufte Auto (ab Platz) besichtigt und möchte das Fahrzeug nicht übernehmen, respektive vom Kauf zurücktrete. Der Verkäufer ist einversanden dass das Auto von F.Baumann wieder verkauft wird und dem Kunden das Geld retour geschickt wird an die Adresse (meine Adresse)...
Versicherungsnachweis kann retour an Versicherung gesendet werden.
Domidier 11.02.2006
Zusatz:
Der Kunde hat 1500.- + 500.- bezahlt per Post, mit seiner Quittung."

Ist das was Wert?
  #8  
Alt 02.03.2006, 10:52
Benutzerbild von Stefan
Stefan Stefan ist offline
Maniac
 
Registriert seit: 12.07.2002
Beiträge: 724
Stefan eine Nachricht über MSN schicken
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hat er unterschrieben? Mit Ort und Datum?

Wenn ja, sieht es nicht schlecht aus. Gut wäre, wenn Du ihm eine letzte Frist gewährst (oder hast Du das schon gemacht und ist die verstrichen?).

Aber Spezialist scheint ja das Säm zu sein - wende dich doch am besten an ihn, er wird sicherlich versuchen dir zu helfen.

ich habe aktuell auch einen ähnlichen Fall wo ich von einer Frima Geld will. Das Problem ist halt einfach, dass man als Gläubiger in der Schweiz ziemlich schlechte Karten hat, speziell wenn der Schuldner abgebrüht ist und alle rechtlichen Tricks ausnützt.

Ich kenne leider solche Herren wie Freddy Baumann. Bei solchen Typen kommt man mit legalen Methoden leider selten zu seinem Geld...
  #9  
Alt 02.03.2006, 14:13
Benutzerbild von Säm
Säm Säm ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.06.2002
Beiträge: 1.975
Standard

Zitat:
Zitat von oreficeman
erstmals danke mc, alfa 156, stefan und säm.

Leider ist mir der Begriff Schuldanerkennung gemäss SchKg fremd.

Also was ich hab ist ein unterzeichnetes Dokument das so lautet:

"Herr Orefice hat das von Ihm gekaufte Auto (ab Platz) besichtigt und möchte das Fahrzeug nicht übernehmen, respektive vom Kauf zurücktrete. Der Verkäufer ist einversanden dass das Auto von F.Baumann wieder verkauft wird und dem Kunden das Geld retour geschickt wird an die Adresse (meine Adresse)...
Versicherungsnachweis kann retour an Versicherung gesendet werden.
Domidier 11.02.2006
Zusatz:
Der Kunde hat 1500.- + 500.- bezahlt per Post, mit seiner Quittung."

Ist das was Wert?

Hallo

Wie Stefan richtig angemerkt hat, muss da ein Stempel mit Unterschrift drauf sein. Zumindest die Unterschrift. Postüberweisungsbescheinigung hilft natürlich auch.

Mache aber einmal das was ich Dir als erstes geschildert habe. Falls Du nicht weiter kommst, wende Dich an mich.

Gruss

Säm
__________________
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  #10  
Alt 02.03.2006, 14:52
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 23.09.2002
Beiträge: 3.294
Standard

Zitat:
Zitat von Stefan
, dass man als Gläubiger in der Schweiz ziemlich schlechte Karten hat, speziell wenn der Schuldner abgebrüht ist und alle rechtlichen Tricks ausnützt.


Im Gegenteil. So schlecht steht der Gläubiger gar nicht. Schau mal nach Deutschland wo ohne Anwalt gar nichts geht. Da haben wir mit unserem SchKg und dem "Betreibungsapparat" eine sehr gute Lösung, die jedem (Schuldner und Gläubiger) zu seinem Recht verhilft. . . nur anwenden muss man's richtig, da hast Du recht.

@oreficeman

Wenn der Typ auf dem Fakel den Du erwähnt hast unterschrieben hat, dann hast Du eine Schuldanerkennung. Stempel ist da kein Kriterium....unterschrieben muss er's haben!
  1. Betreibung einleiten, .dh. Formular ausfüllen und an das Betreibungsamt des Wohnorts von dem Typen schicken. Oder Sitz seiner Firma...je nach dem.
  2. Falls er Rechtsvorschlag erhebt, prof. Rechtsöffnung mit dem erwähnten Fakel einreichen, dann geht's zum Friedensrichter.
  3. Wenn er kein Rechtsvorschlag erhebt und keine Zahlung leistet, die Fortsetzung verlangen (auf Konkurs oder Pfändung ist Sache des Betr.Amtes)
Kosten entstehen für Dich keine, da die Betreibungskosten der Schuldner inkl. 5% Verzugszins zu bezahlen hat. Du muss die Kosten lediglich vorschiessen.

...und wenn das nichts hilft gibts immernoch die traditionelle Methode....zumindest in Deutschland:

http://www.moskau-inkasso.com/
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