#1
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Eintragungen für Zubehör
Nachfolgend eine nicht abschliessende Liste von wesentlichen Änderungen wo Melde- und Prüfpflicht vorgesehen sind:
-Änderungen am Aufbau, Karosserie, Gewichte und den Abmessungen -Eingriffe , die die Abgas- oder Geräuschemissionen veränden. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgas und Geräusch eingehalten sind. (Katalysatoren und Partikelfilter) -Nicht für den Fahrzeugtyp geprüfte Auspuffanlagen -Anbringen von nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Rädern / Felgen -Änderungen der Bremsanlage oder der Lenkanlage -Änderungen an Hubraum, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und der Gesamtübersetzung -Änderungen an Federung / Stossdämpfer / Bodenfreiheit / Tieferlegung / Höherlegung -Anbringen von Anhängevorrichtungen -Alle weiteren wesentlichen Änderungen Was ist eigentlich wenn z.B die Tieferlegungsfedern oder Fahrwerke (oder anderes) nicht eingetragen sind und die das entdecken bei einer Schmierkontrolle? wie geht dass eigentlich weiter? Auto stehen lassen? Werde ich prompt für einen Termin in der Prüfhalle angemeldet? Ausweisentzug? Fragen über Fragen mit denen ich mich noch nicht so konfrontiert habe! Könnt ihr mir da eventuell weiterhelfen mit z.B eigenen Erfahrungen oder sonst genialen Antworten bzw. Kritiken! Und was ich noch gerne wissen möchte (wusste ich mal) was es mit den Spurverbreiterungen auf sich hat? Toleranzen etc. Grüessli Chrigu
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147 GTA 2x 75 2.0 TS Limited Edition Fiat Coupe 20V Turbo Plus 155 2.0 TS 33 1.4 Sportwagon Renault Laguna 2.0 S Ducati 748 S Geändert von alfa_146 (18.11.2008 um 13:54 Uhr). |
#2
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kontrolle!
Salü!
die frage was passiert bei einer kontrolle bei nicht eingetragenen teilen am fahrzeug! ein guter kollege von mier hatte vor kurzem so ein problem! distansscheiben wahren nicht eingetragen. 5mm dick! fahrzeug wurde auf der stelle beschlagnahmt und nach druck des anwaltes nach einer ganzen woche wieder freigegeben. ein anderer musste sein auto auch vorübergehend abgeben. waren div. sachen nicht eingeragen. könnte mier aber vorstellen das es unterschiede gibt je nach kanton??? komisch finde ich das di "ilegalen teile" von der polizei behalten werden! ist das rechtlich überhaupt erlaubt?
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#3
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Beschlagnahmt??
Ach du heilliger Bim Bam, das heisst z.B Federn und Distanzscheiben behalten sie und das Auto wird beschlagnahmt? nehmen sie den Wagen auf den Lift und demontieren die Federn, ach so doof sind die auch wieder nicht! Wobei, zuzutrauen wärs ihnen Was gelten für Toleranzen bei den Distanzscheiben?
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#4
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Dann sind die Leute selber schuld. Es gibt Fristen, innerhalb derer Aenderungen eingetragen werden müssen. Das heisst, die müssen einem nachweisen, dass die Aenderung nicht erst vor zwei Stunden ausgeführt wurde und man auf einer Probefahrt ist. Normalerweise gelten zwei Wochen Frist.
Gruss Chris
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90 2.5 QO 33 16V Sprint 1.7 i.e QV Sud Sprint Veloce 1.5 Sud Sprint Trofeo Alfasud Ti 1.2 75tb "qv" |
#5
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eigentlich könnten sie nur auf die Abnützung der montierten teile zurückgreifen, ob die schon Verschleiss zeigen oder nicht!
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#6
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@ alfa_146
und wenn du die Teile Occasion gekauft hast, wie siehts denn mit der Abnützung aus??
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!!!! |
#7
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dann haben die Säcke halt Pech gehabt und müssen den ganzen Wagen im Labor begutachten!
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147 GTA 2x 75 2.0 TS Limited Edition Fiat Coupe 20V Turbo Plus 155 2.0 TS 33 1.4 Sportwagon Renault Laguna 2.0 S Ducati 748 S |