Rechtliche Schritte einleiten wegen Fehlkauf - Seite 2 - Alfa Forum Schweiz
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  #11  
Alt 02.03.2006, 14:08
Benutzerbild von Stefan
Stefan Stefan ist offline
Maniac
 
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Zitat:
Zitat von Alfa_156
Kosten entstehen für Dich keine, da die Betreibungskosten der Schuldner inkl. 5% Verzugszins zu bezahlen hat. Du muss die Kosten lediglich vorschiessen.

vorausgesetzt der Schuldner kann überhaupt bezahlen und geht nicht in Konkurs...

Man muss immer überlegen ob man noch mehr gutes Geld schlechtem hinterherwerfen will - ganz abgesehen von den Nerven und Zeit die das ganze braucht.

Egal was Du jetzt machst, entweder vergisst Du das ganze und buchst das ganze als "Lehrgeld" ab oder du ziehst das durch bis zum bitteren Ende. Aber das braucht zuerst mal wieder Geld, Zeit und Nerven....

PS So Typen wie der Freddy lachen über Betreibungen und SchKG - und meiner Ansicht nach mit Recht!
  #12  
Alt 02.03.2006, 14:42
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Alfa_156 Alfa_156 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stefan
vorausgesetzt der Schuldner kann überhaupt bezahlen und geht nicht in Konkurs...

Ja das auf alle Fälle! Und Leute die drüber lachen gibt's immer wieder.....weil aber viele es auch nicht bis auf's letzte durchziehen.

Ich reiche bei unseren Kunden (hauptsächlich Privatpersonen zum Glück, bei jur.Personen siehts anders aus) auch teilweise nach 10Jahren noch einen Verlustschein nochmals zur Betreibung ein -- bereits einige Male sogar mit Erfolg.

Andererseits haben wir "Lebenskünstler" die einen Laden führen, dicke Karren fahren, im eigenen Haus leben und vom Betreibungsamt kommt dann als Antwort: "lebt unter dem Existenzminimum, Pfändung erfolglos, Lohnpfändung nicht möglich".
  #13  
Alt 02.03.2006, 21:54
oreficeman oreficeman ist offline
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ja hab Datum und Unterschrift auf dem Schuldenschein. Er aber er behauptet da steht nur was ich bezahlt habe nicht was ich wieder bekomme.
Er denkt er darf da noch kräftig Geld abziehen

Ok ich denke mal ich machs so:

-Werde ein ausgefülltes Betreibungsbegehren, das noch nicht eingeleitet wurde (tipp von Säm)
Mit einem Merkblatt auf eine Zivilklage ihm zu schicken.

Mal schauen ob er darauf reagiert, denke mal ist eher unwahrscheinlich! Aber besser als nichts....
  #14  
Alt 02.03.2006, 21:57
oreficeman oreficeman ist offline
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Ach ja noch was

die 2000.- sind nicht wahnsinnig viel aber da ich momentan leider ohne Job bin ist das ne STANGE Geld für mich

und die will ich nicht einfach so aufgeben...
  #15  
Alt 03.03.2006, 09:05
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Alfa_156 Alfa_156 ist offline
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Zitat:
Zitat von oreficeman
Ok ich denke mal ich machs so:

-Werde ein ausgefülltes Betreibungsbegehren, das noch nicht eingeleitet wurde (tipp von Säm)
Mit einem Merkblatt auf eine Zivilklage ihm zu schicken.


Das würde ich auch mal so machen. In vielen Fällen bringt das schon erstaunlich viel und rabiate Kunden werden plötzlich sehr entgegenkommend.

Ich hoffe jedenfalls für Dich, dass Du mit einem blauen Auge davonkommst und Dein Geld (irgendwann) wieder kriegst.

Ich hatte auchmal solches Lehrgeld bezahlen müssen als ich einen Computer über ricardo gekauft hatte. Vorauszahlung geleistet und nie wieder was gehört. Den hatte ich dann aber betrieben und wegen Betruges bei der Polizei angezeigt und eines Tages, ohne Voranmeldung, bekam ich mein Geld zurück auf mein Konto!!
  #16  
Alt 03.03.2006, 09:10
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Stefan Stefan ist offline
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wie schon gesagt gibts meiner Meinung nach nur 2 Möglichkeiten:

1. Variante: vergessen und das Geld abschreiben (weniger Aerger, kein Stress, aber dafür natürlich auch definitiv das Geld weg)
2. Variante: bis zum bitteren Ende durchziehen (Chance das Geld wieder zu bekommen, ihm eines auszuwischen, aber dafür natürlich auch die Gefahr das Du gar kein Geld bekommst bzw. sogar noch mehr verlierst - wegen Betreibungsgebühren etc.)

also überleg es Dir gut was Deine nächsten Schritte sind. Das schlimmste finde ich immer, wenn man irgendwie anfängt zu drohen, zu betreiben und schlussendlich gibt man trotzdem auf... und unterschätze nicht den Effekt, dass Du am Schluss noch mehr Geld drauflegst. Solche Typen sind mit allen Wassern gewaschen, die werden freiwillig nie einen Stutz abgeben. Und auch wenn Du schlussendlich Recht bekommst, dauert das ganze noch Monate bis du auch nur einen Franken siehst...

(Natürlich kann es auch anders, positiver ablaufen - aber ich würde mich schon mal aus das schlimmste gefasst machen, dann bist Du zumindest am Schluss nicht enttäuscht )

Geändert von Stefan (03.03.2006 um 09:12 Uhr).
  #17  
Alt 03.03.2006, 09:22
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Chris 75 Chris 75 ist offline
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Ich hatte da ja auch mal einen solchen Fall beim Ricardo. War dann vor dem Friedensrichter und schlussendlich bekam dieser Betrüger noch recht. Aber ich würde kämpfen und diesem Typen keinen Rappen lassen, schliesslich hast du anrecht auf dein Geld.
Und wenn du von Anfang an aufgibst, freut es den Typen nur noch mehr.

Und sonst gibt’s da immer noch andere Methoden, die ich auch noch in Anbetracht ziehen werde!!

gruss und viel Glück
__________________
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!!!!
  #18  
Alt 03.03.2006, 09:27
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
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Also die 70.- Stutz für die Betreibung würde ich jetzt in jedem Fall noch ausgeben...und wenn's bloss ist, dass der Typ eine Betreibung im Register eingetragen hat. Solches Verhalten darf man doch solchen Leuten nicht einfach durchgehen lassen

Ich frage mich oft, wie Leute mit etlichen Betreibungen im Register noch eine Wohnung kriegen, ein Auto leasen können und weitere Schulden machen??!!
  #19  
Alt 03.03.2006, 09:49
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Säm Säm ist offline
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Zitat:
Zitat von Alfa_156
Also die 70.- Stutz für die Betreibung würde ich jetzt in jedem Fall noch ausgeben...und wenn's bloss ist, dass der Typ eine Betreibung im Register eingetragen hat. Solches Verhalten darf man doch solchen Leuten nicht einfach durchgehen lassen

Ich frage mich oft, wie Leute mit etlichen Betreibungen im Register noch eine Wohnung kriegen, ein Auto leasen können und weitere Schulden machen??!!

Weil eine Betreibung mit eine Rechtsvorschlag eben nichts bedeutet, ausser er hat jählich immer wieder mehrere Betreibungen mit Rechtsvorschlag und das über Jahre. Dann kann man wohl sagen das er immer wieder alles zu bestreiten versucht.

@ oreficeman

Du musst übrigens keine Zivilklage machen, da Du eine Schuldanerkennung hast. Mit dieser kannst Du ein Rechtsöffnungstitel holen und dann eine allfälliger Rechtsvorschlag, falls Du Ihn vorgehend betreiben hast, beseitigen und das Fortsetzungsbegehren einleiten.

Viel Glück. Denke der wird reagieren auf die Betreibungsandohung. Bitte vergiss jedoch eins nicht. Drohe Ihm mit einer Strafanzeige bei der Polizei bezüglich Betrug. So wie ich es anfangs geschrieben habe. Also nicht mit Zivilklage, den die brauchst Du ja nicht!

Gruss

Säm
__________________
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  #20  
Alt 03.03.2006, 09:51
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evo evo ist offline
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Ich denke die Sache wird ein bisschen schwieriger, schliesslich gilt je nach
Auslegung das Akkonto als Sicherheit für den Verkäufer, sprich bei zurück-
treten aus dem Kauf, kann je nach seiner AGB das Geld ganz oder auch
teilweise abschreiben, schliesslich wird es schwierig zu beweisen dass
das Fahrzeug bzw. der Zustand anders ist als beschrieben....

Wenn du einen Privatrechtschutz hast würde ich den sofort einschalten, ihn
zu betreiben wenn er einen Rechtsvorschlag erhebt kann auch in die Hose
gehen je nach dem wie er eben seine AGB auslegt und das Telefongespräch
darlegt schliesslich ist es Aussage gegen Aussage wenn ich mich nicht täusche?
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