Garantieanspruch bei Garagewechsel - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 10.03.2004, 09:28
Ligabue Ligabue ist offline
Freshman
 
Registriert seit: 10.03.2004
Beiträge: 8
Standard Garantieanspruch bei Garagewechsel

Zuerst mal hallo an alle,

ich bin neu hier im forum und auch seit kurzem stolzer besitzer eines
Alfa 147 GTA :-D

Ich hab mal ne frage, ich bin vor zwei wochen meine bella abholen
gegangen und als ich mal kurz ums auto lief hab ich rechts hinten einen
mega kratzer gesehen :cry: ich hab den verkäufer darauf aufmerksam
gemacht und der hat sich entschudigt und ich habe das auto gleich dort
gelassen zum reparieren... nun, jetzt kommt das "beste". Als ich zwei tage
später wieder vorbei gegangen bin um das auto abzuholen, hab ich mir das
ganze natürlich genau angesehen. Und siehe da, der kratzer wurde zwar
weggemacht aber nicht sehr sauber, es hat zwei kleiner pünktchen übrig.
Ich hab das dem Verkäufer wieder gesagt und wisst ihr was der mir als
antwort gesagt hat... damit muss man rechnen :x hey, was soll das...

Anyway, lange geschichte, jetzt zu meiner eigentlichen frage.

Da ich nie wieder fuss in diese Garage setzen möchte, wie ist das mit diesen
drei jahren garantie die ich habe. Ist das jetzt kein problem wenn ich zu
einer andere alfa garage gehe? Die ersten zwei jahre sollten ja glaub ich
kein problem sein da ja die garantie von alfa ist, aber wie ist es mit dem
dritten jahr, die gibt ja einem der händler? Oder wie ist das? Hoffe jemand
kann mir hier eine Antwort geben.

Danke & Gruss
Ligabue
  #2  
Alt 10.03.2004, 09:41
Enzo Enzo ist offline
Maniac
 
Registriert seit: 26.06.2002
Beiträge: 979
Enzo eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

garantie ist europaweit....solange es eine offizielle alfa vertretung ist...
__________________
Oo==V==oO
  #3  
Alt 10.03.2004, 10:04
116CA 116CA ist offline
Member
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 202
Standard

Garantie gewährt der Hersteller und nicht die Garage. Wenn es eine Internationale Garantie ist, kannst Du irgendwo auf der Welt in eine offizielle Alfa Garage gehen. Wenn Du eine EU Garantie hast, gilt diese nur im EU Raum.

Aber noch einmal, der Hersteller gewährt die Garantie und nicht die Garage.

In Deinem Fall wäre zu prüfen wo der Kratzer entstanden ist und ich würde das Auto für diesen defekt so lange in die Garage bringen bis es für Dich stimmt und erst dann den Wechsel vollziehen.

R.
__________________
Alfa Romeo is not everything, it's the only thing!
  #4  
Alt 10.03.2004, 12:05
Ligabue Ligabue ist offline
Freshman
 
Registriert seit: 10.03.2004
Beiträge: 8
Standard

... danke für eure Antwort. Ich werde mal zuerst alles mit dem alten
Garagist klären und dann unverzüglich wechseln. Völlig Inakzeptabel
so ein Verhalten. ... Kaufst ein Auto von über 50M und wirst
wie der "letzte" dreck behandelt. Und dass für einen kratzer der zum
flicken 300.- kostet. So eine frechheit...

Ligabue
  #5  
Alt 10.03.2004, 13:14
Benutzerbild von Säm
Säm Säm ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.06.2002
Beiträge: 1.975
Standard

Ciao Ligabue

Ich würde auch wie Remo empfohlen hat bei der Garage wegen dem Mangel bleiben. Er muss das beheben und niemand anders sonst. Bezahlt bekommt er es sofern er das Auto auch so bekommen hat. Aber das ist ja nicht Dein Problem.

Falls er nicht spurt musst Du die Alfa Schweiz informieren über sein verhalten. Glaube mir der wird dann schnell runterkommen wenn Du Ihn darauf aufmerksam machst das Du die Alfa Romeo Schweiz informierst wenn er nicht unverzüglich das Problem lösst.

Ansonsten hast Du immer noch gemäss OR Pragaraph ?!?!?! eine Mängelrüge die Du beanstanden kannst bis hin zum Wandel des Vertrages. Also genug Druckmittel um dem die Cochones zu schleifen.

Nach dem Du mit Ihm fertig bist, würde ich unverzüglich :abhauen: und in Zukunft alles in einer anderen Garage machen lassen.

Gruss & viel Glück!

Säm
__________________
To be or not to be, is not a question about the inteligence, it is a question about the car!
  #6  
Alt 10.03.2004, 14:57
diavola diavola ist offline
Member
 
Registriert seit: 26.05.2003
Beiträge: 263
Standard

hmm, ist das wirklich eine garantiefall??? :hmm: Denke hat nichts damit zu tun, sondern eher mit Gewähleistung wegen Mängel (wie säm auch meint). wenn ich falsch liege, lass ich mich gerne des besseren belehren... :hmm: Bin ja keine Juristin... :-D

Die Mängelrüge ist ja bereits erfolgt durch deine sofortige Anzeige. Aber obs für eine Androhung für eine Wandelung reicht, wie säm sagt bezweifle ich stark....der gebrauch des autos wird durch den kratzer ja nicht wirklich gemindert...geschweigedenn erheblich!

Ich würde auch weiterhin darauf bestehen, dass er die arbeit nochmals anständig ausführen lässt....auch wenns mühsam ist und nerven braucht du hast ja ein neues auto gekauft und hast das recht dieses auch in tadellosem zustand zu bekommen

aber wie schon gesagt, mit garantie hat das nicht viel zu tun.....
 


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