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Im Ausland (I) mit ausgeliehenem CH-Auto unterwegs....
Hi Leute,
Habe mal "hören sagen" dass es mit ausgeliehenen Fahrzeugen (CH-PW von einer priv. Person) unterwegs zu sein, problematisch werden könnte wenn man im Ausland (in meinem Fall Italien) in eine Polizeikontrolle kommt Oder könnts evtl. nur dann ein Problem geben, wenn ich (man) in den Ferien z.Bsp. vom Zio den kleinen Uno, logischerweise mit ital. Kontrollschilder, aus- leiht (ohne selber einen ital. Führerschein zu besitzen) und dann so in eine Kontrolle kommt?!? Habe mal von jemandem irgendwas in der Art gehört... der bekam verdammte "Lämmpe", ich weiss nur nicht mehr ob er ein CH-Pw oder ital. Pw ausgeliehen hatte. Derjenige war auf jeden Fall in Italien unterwegs.... Die Carabiniere meinten wohl dass es sich um einen geklauten PW handelte Hat jemand Erfahrungen gesammelt oder weiss Bescheid? Nützt allenfalls ein "Pseudo-Mietvertrag" vom Ausleiher/Fz-Halter? Möchte einfach keine Probleme während den Ferien, habe sonst schon genug Stress.... Gruss Dani |
#2
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Wenn du als Schweizer einen ausländischen PW fährst, dann kann das Probleme geben. Auch wenn du dein Auto im Ausland von einem Einheimischen fahren lässt. (Wagen ist nicht verzollt)
Ansonsten glaube ich nicht, dass es Probleme geben sollte. Du musst nur alle Papiere des Wagens dabei haben. Am besten noch eine Bestätigung vom Besitzer, dass du wirklich berechtigt bist damit zu fahren und das Auto nicht geklaut hast. Gruss Chris
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90 2.5 QO 33 16V Sprint 1.7 i.e QV Sud Sprint Veloce 1.5 Sud Sprint Trofeo Alfasud Ti 1.2 75tb "qv" |
#3
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Zitat:
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#4
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Hab das mal abgeklärt; Mit CH-Führerausweis darfst du in der CH überall und alles fahren was ein CH-Schild dran hat. Mit CH-Führerausweis und Internationaler Führerausweis darfst du Autos (egal auf wen Eingelöst) mit CH-Schilder im Ausland bewegen. Das problem kommt erst dann wenn du mit CH-Führerausweis ein Fahrzeug mit Ausländischem Schild fahren möchtest den dies ist NICHT erlaubt weder im Ausland noch in der CH!
Das problem hatte ich als ich im Ausland einen Defekt an meinem Auto hatte und mir das Autohaus Gohm einen Ersatzwagen mit D-Kennzeichen mitgegeben hat. Da hab ich mich erkundigt musste feststellen dass ich eigentlich 'illegal' unterwegs war zum Glück kam ich in keine Kontrolle........ Zitat:
Für das bekommt man Zollüberführungs-Schilder (zumindest in Deutschland ist es so) Gruss lui
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Es gibt keinen effektiveren Weg, Träume zu zerstören, als sie sich zu erfüllen. Geändert von lui (16.07.2007 um 22:37 Uhr). |
#5
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...man kann ja sagen das man das auto gemietet hat!!!
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www.df-cars.ch |
#6
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Zitat:
Wollte ich soeben auch sagen! Mit einem Mietauto fährt man ja auch mit ausländischen Schildern
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Are you gonna go my way ? |
#7
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Ein ausländisches nicht verzolltes Fahrzeug in der Schweiz zu fahren kann
probleme geben, insbesondere wenn die Grenzwache einen rausnimmt kommt dies einer Steuerhinterziehung gleich, ein italienisches Fahrzeug in Italien zu fahren ist aber hingegen kein Problem, es braucht auch keinen Internationalen Führerschein mehr dazu, dein Schweizer Fahrzeug von einem italienischen Verwandten fahren zu lassen ist wie im ersten Fall auch in Italien bzw. im ganzen benachbarten Ausland ein Problem und stellt das gleiche Problem dar wie in der Schweiz, kommt dann auch immer auf den Polizist an. Geändert von evo (17.07.2007 um 11:37 Uhr). |
#8
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#9
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Ja ist richtig, so solltest du am wenigsten Probleme haben, wichtig du kannst
einen Schein beim Zoll abholen, mit diesem hast du dann rund drei Tage Zeit dieses Auto dann regulär in einem Zollfreilager im Inland zu verzollen. |
#10
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Zitat:
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Danke für Eure Tipps und Hinweise..... Wünsche Euch allen schöne Ferien und allzeit gute, unfallfreie und "carabinieri-techn. problemlose" Fahrt |