#1
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auto auslösen/einlösen.. mfk?
hi zusammen
mal wieder eine knifflige mfk-frage: wenn ich mein auto, dass mfk letzten sommer hatte, dh über 12 monate her, heute auslöse und in zb 4 monaten wieder auf die gleiche wechselnummer und auf den gleichen halter einlöse... muss ich dann wieder zur mfk? so wie wenn ich es von jemandem gekauft hätte? danke und gruss michel |
#2
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?
Ich glaub da musst Du sogar auf der MFK eine gute Person
erwischen, die Dir das verlässlich sagen kann :-D :wink: |
#3
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Null problemo
Hallo michel
Nein, denn es findet ja kein Halterwechsel statt. Da sind die normalen 2 Jahre gültig oder wenn es ein Neuwagen wäre, die 5 Jahre. Meistens sind die MFK's bei den Wechselnummern und Saison-Einlösungen ziemlich kulant und bieten Dich nicht sofort nach 2 Jahren wieder auf. Das gleiche gilt auch innerhalb der Familie oder dem Haushalt. Du kannst problemlos ein Auto auf die Ehefrau oder im gleichen Haushalt lebende Kinder umschreiben, auch wenn das Vorführdatum mehr als 1 Jahr zurückliegt. Gruss Christoph |
#4
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das FZ darf aber nicht länger als 6 Monate abgemeldet sein!! sonst musst du zur MFK!
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Oo==V==oO |
#5
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Hallo
Du kannst das Auto auf jeden Fall einlösen, wirst aber, wenn die MFK mehr als 2 Jahre zurückliegt, relativ schnell zum Prüftermin aufgeboten. Gruss mariani
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Am Anfang war Alfa |
#6
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moment.
im Kt. Zürich ist es sogar so du die MFK weiter hinausschiebst wenn dein wagen nicht das ganze Jahr eingelöst ist.............. 8)
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www.df-cars.ch |
#7
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Zitat:
Seich! Seit 1. Juni können auch Autos die älter als 10 Jahre sind und deren MFK länger als 1 Jahr zurückliegt sofort eingelöst und gefahren werden > das Aufgebot folgt relativ bald. |
#8
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hi zusammen
danke für die antworten! wenn ich das richtig vestanden habe, "verliere" ich die aktuelle mfk nicht, wenn ich eines der autos auslöse und späte wieder einlöse... das ist super so :-D gruss michel |