Legal oder ilegal, was ist heutzutage unter dem Begriff Tuning erlaubt? - Seite 3 - Alfa Forum Schweiz
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  #21  
Alt 20.01.2006, 13:58
Benutzerbild von michel
michel michel ist offline
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Registriert seit: 30.06.2002
Beiträge: 1.067
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Zitat:
Zitat von Chris 75
Irgendwo weiter oben habe ich doch geschrieben wie das geht, hat das überhaupt jemand gelesen??

klar hab ichs gelesen aber wegen den enormen kosten wird das wohl nie eine privatperson alleine durchziehen

Zitat:
Also jetzt habe ich gerade mit einem experten der Mfk telefoniert.
Die getönten Rückleuchten mit einem E sind erlaubt. Alle Rücklichter die gespritzt wurden sind verboten.

da wirds jetzt spannend: was ist die konsequenz von den verbotenen nachträglich gespritzen rückleuchten in der schweiz? wenns 20fr busse gibts ist es ja wirklich egal, wenns 6monate ausweisenzug gibt eher nicht

Zitat:
Laut dem Experten spielt es keine Rolle, ob die Leuchten vom Hersteller getönt wurden oder im nachhinein.
ist das jetzt nicht ein wiederspruch zu oben? wenn die leuchten im nachhinein getönt wurden, giltet doch das e-prüfzeichen vom hersteller nicht mehr?

Zitat:
Ich werde mich dann am Montag noch weiter mit dem befassen und euch noch ein paar Infos liefern, die mir das Bundesamt sicherlich zur Verfügung stellt.

vielen dank

gruss
michel
__________________
164ts, 164v6super, 75ts, 75tsLE

alfa164.ch
http://www.emundem.ch
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  #22  
Alt 20.01.2006, 14:00
Benutzerbild von Säm
Säm Säm ist offline
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Registriert seit: 20.06.2002
Beiträge: 1.975
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Ciao Volks

Hier könnt Ihr über die legalität oder ilegalität gewisser Tuningmassnahmen diskutieren.

Es gibt vieles das sicherlich am Rande der ilegalität ist. Mit nur einwenig Know How, kann man da aber vorbeugen. Was gibt es also zB. zu beachten bei einer Tieferlegung? Ist das wirklich so das wenn ich ein Beiblatt erhalte also eine Tieferlegung legal ist? Wer das unterschreibt, der hat echt nicht alle Infos!
Wer kann sich da noch an das Thema bezüglich der Tieferlegung des 147er's erinnern?! Mal schauen wo der Thread ist.

etc.......

Vielleicht finden wir auch noch einen Versicherungsexperten der sagen kann wie weit ein Regress möglich ist. Habe einmal davon gehört das nicht mehr als 30 oder 50% Regress gemacht werden kann von Gesetzes wegen. War eine Diskussion wegen den 0 promille Autoversicherungen. Wisst Ihr noch?!

Gruss von einem Säm der nun wirklich sehr gespannt ist über die vielen Tipps und Tricks zur legalität.
__________________
To be or not to be, is not a question about the inteligence, it is a question about the car!
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  #23  
Alt 20.01.2006, 14:05
Benutzerbild von iwan
iwan iwan ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 25.06.2002
Beiträge: 2.947
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fuer einen Regress seitens der Versicherung benoetigt es meines
wissens immer ein Gerichtsbeschluss. ein gericht wird den entscheid
dann z.b. auf der basis der groben fahrlaessigkeit faellen.

also sind aussagen wie zb. "wenn Du im winter mit sommerreifen faehrst
bezahlt die versicherung im falle eines schadens nicht" grundsaetzlich falsch!

lasse mich aber natuerlich gerne vom gegenteil ueberzeugen.


gruss
iwan
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Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiss und blau. Das kann kein Zufall sein
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  #24  
Alt 20.01.2006, 15:31
Benutzerbild von Chris 75
Chris 75 Chris 75 ist offline
Freak
 
Registriert seit: 14.01.2004
Beiträge: 1.628
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@ Michel

Infos werden nächste Woche kommen, wenn ichs nicht vergesse
Ein Wiederspruch, na ja wer kann dir beweisen dass die Rückleuchten im Nachhinein getönt wurden??

Werde das auch mit der Versicherungsfrage abklären.

gruss Chris
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  #25  
Alt 24.01.2006, 23:48
Benutzerbild von The Boxer
The Boxer The Boxer ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.04.2004
Beiträge: 1.082
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aber wie willst du im nachhinein tönen, ohne zu spritzen?
Meiner Meinung nach können höchstens Rücklicht-Nachbauten/-Güsse aus Rauchglas in vebindung mit roten bzw. orangen Birnenkappen mit e-Prüfzeichen legal sein!
__________________
'92 Uno Turbo i.e. 1.4 Racing (verkauft)
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