verjährunsfristen für temosünden in CH - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 22.04.2007, 12:32
volker hauser volker hauser ist offline
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Registriert seit: 10.07.2002
Beiträge: 1.288
Standard verjährunsfristen für temosünden in CH

hallo all,

die schweizer sind echt schell
habe am 11 april 2 strafzettel wegen temposünden aus der schweiz bekommen.
die eine vom 8.august 2006
die andere vom 9. september 2006
wie sind die verjährungsfristen für temosünden in CH ?
in D ist nach 3 monaten schluß mit lustig für die behörden.

kann es sein der schweizer vergisst nie ?
oder stehen tempo sünden bei euch inzwischen auf einer
stufe wie todschlag und mord ?

gruxx
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  #2  
Alt 22.04.2007, 14:20
Benutzerbild von speedy123
speedy123 speedy123 ist offline
Maniac
 
Registriert seit: 18.04.2004
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Mit der "Verjährungsfrist" weiss ich nicht. Aber hast du die Strafzettel direkt aus der Schweiz bekommen? Dann musst du die glaub ich nicht bezahlen. Die Schweiz kann dich dann glaub nicht betreiben oder ähnlich. Damit alles recht zugeht müsste die Schweiz über die Deutschen Behörden gehn und du würdest die Zettel von denen bekommen!
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  #3  
Alt 22.04.2007, 18:59
Benutzerbild von AJesse
AJesse AJesse ist offline
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Zitat:
Zitat von speedy123
Mit der "Verjährungsfrist" weiss ich nicht. Aber hast du die Strafzettel direkt aus der Schweiz bekommen? Dann musst du die glaub ich nicht bezahlen. Die Schweiz kann dich dann glaub nicht betreiben oder ähnlich. Damit alles recht zugeht müsste die Schweiz über die Deutschen Behörden gehn und du würdest die Zettel von denen bekommen!
Aber sie können Dir (glaube ich) die Einreise verweigern, ausser Du zahlst die Bussen dann am Zoll.
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  #4  
Alt 22.04.2007, 21:07
Benutzerbild von Alfa164 Super 24V
Alfa164 Super 24V Alfa164 Super 24V ist offline
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Beiträge: 2.381
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Zitat:
Zitat von AJesse
Aber sie können Dir (glaube ich) die Einreise verweigern, ausser Du zahlst die Bussen dann am Zoll.

hahahaha ...ich lach mich kaputt
Temposünder und Raser werden im Heidiland wie oder schlimmer als AL-QUEIDA Terroristen eingestuft..
__________________
"[...] Lo SPIRITO Alfa è affogato nella merda di Mirafiori "
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  #5  
Alt 22.04.2007, 21:11
Benutzerbild von BorkumRiff
BorkumRiff BorkumRiff ist offline
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Beiträge: 168
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1. der Schweizer vergisst nie! Bei der späteren Einreise in die Schweiz werden Dir die vergangenen Sünden unter die Nase gehalten.
2. Temposünden sind in der Schweiz etwa genau so schlimm wie Mord, Raub oder andere Todsünden.
Spass beiseite, über Verjährungsfristen habe ich nichts gefunden.
Sicher ist, das nichr bezahlte Bussen von Ausländern bei Zöllnern offenbar bekannt sind, und bei einer späteren Einreise eingefordert werden.
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  #6  
Alt 22.04.2007, 23:01
Benutzerbild von AJesse
AJesse AJesse ist offline
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Beiträge: 1.416
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Und das mit dem Einfordern von Bussen am Zoll kann Dir auch mit Italien und auch noch anderen Staaten mit denen wir Schweizer eine Grenze haben passieren. Und innereuropäisch werden die Bussen vom jeweiligen Heimatland eingefordert... also ziemlich gleich
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  #7  
Alt 23.04.2007, 09:13
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
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"In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden."
Quelle: http://www.auto-und-verkehr.de/verja...im_ausland.php

Sebastian

EDIT:
http://www.deqna.com/autos/334-2-autos.html

"In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Anwalt Winter: "Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren." In Belgien beträgt die Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen in der Regel ein Jahr."
Quelle: http://www.reise-report.de/strafmandate_ausland.html
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  #8  
Alt 23.04.2007, 14:37
Benutzerbild von Bertone1973
Bertone1973 Bertone1973 ist offline
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Registriert seit: 20.04.2004
Beiträge: 357
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ach quatsch volker,
so schnell kannst du doch mit deinem passat gar nicht unterwegs gewesen sein....

gruxxx
__________________
Bertone per sempre !
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  #9  
Alt 23.04.2007, 15:35
Benutzerbild von QV
QV QV ist offline
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Registriert seit: 04.04.2004
Beiträge: 1.146
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Zitat:
Zitat von Bertone1973
ach quatsch volker,
so schnell kannst du doch mit deinem passat gar nicht unterwegs gewesen sein....

gruxxx

Vielleicht wollte er mir ja meine Federn bringen

auch gruxxxxxxxxxxxx

QV
__________________
"This is just a great bass so I‘m very lucky to have it. Plus, not only do I have it but I got it for free because I‘m a big pompous rock-star. And, the richer you get, then they start giving you stuff for free. Like you really need it, right? Isn't that weird?" - Flea


..i Quadrifogli non crescono più..

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  #10  
Alt 23.04.2007, 17:24
volker hauser volker hauser ist offline
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Registriert seit: 10.07.2002
Beiträge: 1.288
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3 jahre -- die haben zeit
ich muss das auto eh ummelden dann lass ich mir besser eine andere
nummer geben.

für den passat reichen die schweizer gesetze

gruxx
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