#1
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LED Unterbodenbeleuchtung
ciao alfisti,
wer kennt das genau? wie ist es in der schweiz, ist eine unterbodenbeleuchtung nach strassenverkehrsamt erlaubt oder nicht? ich möchte sie gerne an der innenbeleuchtung des alfa anschliessen, das heisst die unterbodenbeleuchtung wird nur dan aktiv wenn ich den alfa mit dem schlüssel öffne, tür aufmache oder das licht im innern des fahrzeuges einschalte. darf man sowas?? soviel ich weis ist es nicht erlaubt während dem fahren die beleuchtung einzuschalten, ist es auch nicht erlaubt so eine beleuchtung zu montieren am fahrzeug?? saluti neoalfista |
#2
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Ciao Neoalfista
Unterbodenbeleuchtung ist leider in der CH verboten... :lesen: Ob Du sie trotzdem montieren kannst und Du bei einer Kontrolle druchkommst weiss ich nicht. Ich glaube jedoch alleine die Montage ist auch verboten. Ausser Du hast ein Auto welches zu "Showzwecken" benützt wird. Gruss Fausto |
#3
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also ich habe mal einen polizisten gefragt und er erklärte mir das eine Unterbodenbeleuchtung nur dann eingeschaltet werden darf wenn das auto steht. also z. bs. auf einem Parkfeld oder so sobald das auto fährt und ein blauer, grüner usw. schimmer vom unterboden kommt kriegt man eine saftige busse (800 - 1500.-)
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www.df-cars.ch |
#4
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ich habe schon beides gehört aber was ist jetzt wahr? hat sich noch niemand intesiv damit befasst?
saluti NeoAlfista |
#5
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also wahr ist das du nicht mit eingeschaltener unterbodenbeleuchtung rumfahren darfst. wenn du wissen willst ob du durch die MFK kommst mit einem Unterbodenbeleuchtungssatz...... :ratlos: !!??
ruf doch beim Strassenverkehrsamt an!!!
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www.df-cars.ch |
#6
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@neoalfista
gibst aber bescheid, wenn du was rausgefunden hast, gell gruss michel |
#7
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Polizei
In Luzern reagieren Polizisten 10mal aggressiver auf ein Auto mit
Unterbodenbeleuchtung als auf den meistgesuchten Verbrecher Von anderen Installationen her würde ich davon ausgehen, dass die blosse Montage für die Busse genügt. z.B. Drei-Klang-Horn aus einer meiner früheren Erfahrungen ( :-D ): Ich wurde gebüsst, obwohl mir die Verwendung nicht nachgewiesen werden konnte. Grund war: Abgeändertes und somit nicht mehr betriebssicheres fahren eines Fahrzeuges.. :x :x |
#8
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das isch ja de hammer mc, ich wird mich mal informiere und gebe euch bescheid leute.
saluti NeoAlfista |
#9
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hallo leute
dies die antwort vom strassenverkehrsamt. Sehr geehrter Herr Pasc...... Das Anbringen einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig. Mit freundliche Grüssen René Hüppin Technische Anfragen bzw. Antworten an: technik@stva.zh.ch Allgemeine Anfragen bitte an: info@stva.zh.ch SO EINE PLUMPE ANTWORT KANN MAN NUR VOM STRASSENVERKEHRSAMT BEKOMMEN. :arsch: saluti NeoAlfista ps: die frage habe ich in etwa gleich gestellt wie im forum :arsch: |
#10
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Tja, das ist sooo typisch. Die Antworten des Strassenverkehrsamtes erwecken immer den Eindruck, als würde man mit der Frage stören und sei total unerwünscht!
Tja, jetzt weisst Du's... ... Aber eben: Wo kein Kläger, da kein Richter, d.h. dranmachen und nicht erwischen lassen :wink: Wobei anbringen ist vielleicht beim Vorführen nicht erlaubt aber sonst.. .. |