Import aus GB - ein gute Möglichkeit? - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 16.11.2008, 16:47
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
Standard Import aus GB - ein gute Möglichkeit?

Hallo,

Kleine Frage, könnte es sich lohnen ein Auto in GB zu kaufen?

Ok, Lenkrad auf der falschen Seite (oder auf der richtigen, je nach Ansicht ), aber gerade Lotus oder Jaguars sind auf der Insel um einiges günstiger.

Dazu stellt sich die Frage, ob man die Mwst auch abziehen kann - was das ganze nochmals günstiger machen würde. Ist die VAT (mwst) in GB bei den Händlerangeboten immer enthalten oder ist das eher wie in Deutschland wo diese nicht immer ausgewiesen wird?

Welche Anpassungen sind für die MFK in der Schweiz normalerweise nötig (habe mal was von Scheinwerfer etc. gehört)? Tacho auf km/h ist wohl das kleinere Übel.

Ich denke, dass die Ersparnis schon massiv sein muss - sonst lohnt sich der Aufwand wohl kaum...

Danke für die Hilfe

Antonio
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  #2  
Alt 17.11.2008, 10:38
Benutzerbild von alfa_146
alfa_146 alfa_146 ist offline
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z.b USA Import zitiert Strassenverkehrsamt

Vorgängig der Prüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokmente beigebracht und anlässlich der Fahrzeugprüfung im Original vorliegen.


Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
Einfuhr-Zollausweis Form. 11.08 oder die Zoll-/ MWSt-Quittung Form.11.05/6 oder 7 mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokument.
Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist. (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge)
Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976


Technische Daten:
Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften
Bestätigung über den Schutz der Insassen beim Frotalaufprall
Bestätigung über den Schutz der Insassen beim Seitenauprall
Nachweis bezüglich Recyclingfähigkeit


Ferner ist darauf zu achten,

mit Reifen ausgerüstet sind, die sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen
eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas haben;
einen Geschwindigkeitsmesser haben, der auch km/h anzeigt und für die mögliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist
mit Beleuchtungseinrichtungen (einschliesslich Richtungsblinker und Rückstrahler) mit dem Zeichen "SAE" oder "DOT" ausgerüstet sind. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung müssen den Vorschriften entsprechen
falls mit Gasentladungsabblendlicht (Xenonlicht), Bestätigung über die automatische Verstellung und der Reinigungsanlage nach dem ECE Reglement 48


Ausserdem wird absolut nichts berücksichtigt bezüglich Mehrwertsteuer für eine Privatperson. Und nimm dir die Zeit und fahre rüber um den Wagen zu begutachten.
Wenn der Preisunterschied immens ist (+- CHF 10'000.-) kann es sich lohnen! Aber sei auf der Hut nach Abzocker und es zählt Wagen gegen Geld! Informiere dich noch bei www.auto-schweiz.ch über den Import!
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Fiat Coupe 20V Turbo Plus
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Ducati 748 S
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  #3  
Alt 17.11.2008, 17:00
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Chris75 Chris75 ist offline
Maniac
 
Registriert seit: 07.12.2003
Beiträge: 686
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Mit einer EU-Zulassung ist alles viel einfacher. GB gehört da auch dazu.

Gruss
Chris
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Sud Sprint Veloce 1.5
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Alfasud Ti 1.2
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  #4  
Alt 18.11.2008, 13:34
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alfa_146 alfa_146 ist offline
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Beiträge: 1.378
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ja mit Zulassung brauchst du nur in etwa 5 Punkte zu beachten;

-Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel

-Einfuhr-Zollausweis Form. 11.08 oder die Zoll-/ MWSt-Quittung Form.11.05/6 oder 7 mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokument

-EG-Übereinstimmungsbescheinigung, nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; Änderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt; muss bei der Verkaufsfirma des Fahrzeuges angefordert werden). Tip! Lassen Sie sich diese beim Kauf ihres Personenwagens vertraglich zusichern

-Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist. (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge, usw.)

-Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976

oder nicht? SVSA Bern
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  #5  
Alt 18.11.2008, 13:51
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evo evo ist offline
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Registriert seit: 01.07.2002
Beiträge: 2.908
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Die Frage was für Papiere das es braucht hängt vom Alter des Fahrzeugs ab,
dieses kann schon nach Jahrgang +/- 1 Jahr z.T. komplett unterschiedliche
Prozeduren nach sich ziehen..

Willst du dir einen Oldie holen oder etwas neueres? Bei Oldie rentiert es sich
da da RHD nicht so ein Problem ist bei Engländern, aber ein neueres Fahrzeug
würde ich so nicht reinholen, der ist praktisch unverkäuflich...
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  #6  
Alt 18.11.2008, 18:05
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
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Hallo Sandro,

Danke für die Infos.

Ehrlich gesagt, denke ich an einen neueren Wagen - einen neuwertigen Wagen - Jg. 2006 als Bsp.

Würde eher von einem Händler kaufen. Hier stellt sich einfach die Frage, ob die Mwst ausgewiesen wird - was natürlich nochmals interessanter wäre.

Ich schreibe dir ein Mail....
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  #7  
Alt 18.11.2008, 18:19
Benutzerbild von evo
evo evo ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 01.07.2002
Beiträge: 2.908
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Engländer geben Preise gerne exkl. MWST (VAT) an, entsprechend handelt
es sich so um Nettopreise, dazu kommen dann 7.6% MWST und 4% Auto-
steuer. Wie gesagt IMHO sind ältere Fahrzeuge sicherlich interessant aber
bei einem aktuelleren RHD würde ich trotz Preisvorteil die Finger lassen, das
zahlt sich spätestens beim Wiederverkauf zurück.
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  #8  
Alt 19.11.2008, 06:05
xbertone xbertone ist offline
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Beiträge: 1.039
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Ok!

Merci für den Tip.

Gruss
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