OZON Franken - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 12.08.2003, 11:06
Chrigi Chrigi ist offline
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Registriert seit: 26.06.2002
Beiträge: 2.947
Standard OZON Franken

Habt ihr dass neuste Gerücht auch schon gehört???? Der Most soll bei diesen Temperaturen um einen ganzen Franken pro Kanne erhöhrt werden!!!!!!!!!! Ozon Franken soll sich die Schickane schimpfen...., sie soll zum Fussmarsch motivieren.. als ich das hörte habe ich gleich ein Trotzausfahrt gemacht... bei höchs Möglicher Umdrehung!!!!!!!!!!! Was würde sowas nützen? Es ist erwiesen dass wir immer noch über 90% der Belastung im Luftraum hätten, würde also gar nix bringen!

Ab welcher Summe würdet ihr das Auto stehen lassen? Wo liegt euer Limit pro Liter? Bei mir gibt es wohl keines ich würde auch 5 Chf pro Liter bazahlen...... dafür aber mein Altöl im Bundeshaus entsorgen!!!!!!!!!!!
  #2  
Alt 12.08.2003, 11:40
Benutzerbild von alfa146ti
alfa146ti alfa146ti ist offline
Maniac
 
Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 693
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Standard

Hallo Chrigi,

Nützen tuts nicht viel das stimmt und wegen dem geht die Verschmutzung auch nicht gross zurück!

Ich weiss nicht, ab wann die Schmerzgrenze kommt!

Ich glaube ich würde mich nur ein bisschen mehr interfragen, ob es sich lohnt mit Auto oder zu fuss!

Nur wenn Sie das Benzin anheben, werden irgendwann automatisch auch die Busse teurer, da die dies ja auch bezahlen, so gleicht es sich dann wieder aus!! :-D

Mario
  #3  
Alt 12.08.2003, 11:46
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 23.09.2002
Beiträge: 3.294
Standard Scheissegal

Ich würde auch jeden Preis pro Liter bezahlen. Ich lass mir doch nicht das autofahren vom Staat vorschreiben. . . ich würde dann halt am Rest sparen und wenn das jeder macht leidet kurz oder lang die ganze Wirtschaft darunter *äääätsch*

Um das Ozon zu vermindern ist es jetzt eh schon zu spät, da das Zeug eh schon in der Luft ist. Bis sich die Auswirkungen des "weniger fahrens" zeigen würden, ist der Sommer schon lange vorbei.

Im Kt. Tessin gilt ja seit ein paar Tagen Tempo 80 auf allen Autobahnen, aber ich bin der Meinung, dass auch das nicht gross was bringt!!
  #4  
Alt 12.08.2003, 11:49
Chrigi Chrigi ist offline
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Registriert seit: 26.06.2002
Beiträge: 2.947
Standard

80?? why not... aber im 3. Gang... die werden schon sehen was sie davon haben ich lass mir von niemanden auf der Welt was vorschreiben!

@alfa156

hast vollkommen recht.. die ganze wirtschaft würde darunter leiden....... die würden ihr fett gewaltig wegbekommen.
  #5  
Alt 12.08.2003, 12:22
Benutzerbild von Fausto
Fausto Fausto ist offline
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Beiträge: 377
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Tempo 80!!!! Wow ich muss schon sagen, der Ideenreichtum wird immer fantasievoller.:grin:

Wahrscheinlich hat die "grosse" Hitze bei einigen (u.A. auch bei den Grünen) das Hirn schon zum Schmelzen gebracht...

Fausto
  #6  
Alt 12.08.2003, 12:32
Benutzerbild von alfa146ti
alfa146ti alfa146ti ist offline
Maniac
 
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Beiträge: 693
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@Fauste, was will das verschmelzen?

Wo nichts drin ist, kannst du gar nichts anderes erwarten!!

Gruss mario
  #7  
Alt 12.08.2003, 12:44
Thom Thom ist offline
Member
 
Registriert seit: 30.06.2002
Beiträge: 74
Standard was geht in solchen gehirnen nur vor?!?!

Die haben schon Ideen!!! Diese geisteskranken Affen.......!!
Ich reg mich immer so brutal auf wenn ich so Sachen lesen...

Thom :nerv:
  #8  
Alt 12.08.2003, 12:47
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
Standard

Ab heute darf man im Kt. TI nur noch 80 km/h fahren - auch wenn es erwiesen ist, dass dies absolut nicht bringen wird!

Artikel aus dem Blick von heute:
http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=56115
  #9  
Alt 12.08.2003, 12:48
xbertone xbertone ist offline
Freak
 
Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
Standard Tessin darf Temporeduktion maximal acht Tage aufrechterhalte

Tessin darf Temporeduktion maximal acht Tage aufrechterhalten
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Bern (AP) Der Kanton Tessin darf die am (gestrigen) Montag
eingeführten Temporeduktionen auf Autobahnen und Schnellstrassen
maximal acht Tage aufrechterhalten. Danach muss er ein Gesuch an
den Bund stellen, wie der Sprecher des Bundesamts für Strassen
(ASTRA) Daniel Schneider, am Dienstag auf Anfrage sagte.
Laut dem Strassenverkehrsgesetz kann die kantonale Polizei in
besonderen Fällen Massnahmen treffen, namentlich den Verkehr
vorübergehend beschränken oder umleiten. Laut Schneider ist die
momentan sehr hohen Ozonbelastung im Kanton Tessin ein solcher
«besonderer Fall». Auch schwere Unfälle, ein schlechter
Strassenzustand oder ähnliche Vorkommnisse würden solche
Beschränkungen erlauben. Allerdings seien diese auf eine Dauer von
acht Tagen beschränkt. Falls der der Kanton Tessin dann die
Massnahmen weiterführen wolle, müsse er ein Gesuch an das ASTRA
stellen. Zudem müsste dann die Temporeduktion breit beschildert
werden. Allerdings könnte die Tessiner Regierung die Massnahmen
auch nur für einen Tag aufheben und dann wieder für acht Tage
einführen, sagte Schneider weiter.
Der Bundesrat hat laut Schneider 1991 nach einem landesweiten
Versuch mit Temporeduktionen beschlossen, künftig auf solche zu
verzichten. Begründet wurde dies damals mit dem geringen Effekt auf
die Schadstoffbelastung. «Die Temporeduktion wird dem Tessin nicht
viel nützen», sagte Schneider weiter. Die Hauptwirkung der
Temporeduktion liege in der Sensibilisierung der Bevölkerung. Laut
Schneider ist die Lage im Tessin nicht vergleichbar mit derjenigen
in anderen Kantonen. Es sei ihm nicht bekannt, dass andere Kantone
ebenfalls ähnliche Massnahmen wegen der hohen Ozonbelastung
planten.
Ende
ap/mw/b
  #10  
Alt 12.08.2003, 12:49
xbertone xbertone ist offline
Freak
 
Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
Standard Tempolimiten in den 90er Jahren heftig umstritten

Tempolimiten in den 90er Jahren heftig umstritten
(Kästchenmeldung)
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Bern (AP) Die Senkung der Tempolimiten durch einzelne Kantone hat
in den 90er Jahren zu heftigen Kontroversen geführt und den
Bundesrat im Zusammenhang mit Rekursen mehrmals beschäftigt. Es
ging damals um die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnabschnitten der Kantone Luzern, Bern und Zürich.
Im Falle Luzerns äusserte sich der Bundesrat im Sommer 1995 auch
zur rechtlichen Situation. Die Festlegung abweichender
Geschwindigkeitsregelungen auf Autobahnen durch einen Kanton auf
Grund der Strassenverkehrsgesetzgebung ist demnach möglich, wenn
geprüft worden ist, ob die Massnahme nötig, zweck- und
verhältnismässig ist oder ob andere geeignete Massnahmen zur
Behebung der Umweltbelastung zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat hatte damals Rekurse gegen einen Tempoentscheid der
Luzerner Regierung für die Autobahnen in der Agglomeration von 1992
gutgeheissen und Tempo 80 wieder aufgehoben. In der Begründung ging
die Landesregierung auch ausführlich auf das Problem der
Stickstoffdioxid-Immissionen ein. Im Falle der Luzerner Autobahnen
habe sich herausgestellt, dass sich die Luzerner Regierung nicht
auf aktuelle Daten gestützt habe. Auf Grund eines vom
Finanzdepartement eingeholten Obergutachtens kam der Bundesrat zum
Schluss, dass die Stickstoffdioxid-Immissionen durch die
Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht erheblich gesenkt
werden könnten. Bei den Stickstoffdioxid-Immissionen könne auch
nicht mehr von einer übermässigen Belastung gesprochen werden,
erklärte der Bundesrat damals. Allen gemessenen Werten in Luzern
sei zudem gemeinsam, dass sie eine kontinuierlich sinkende Tendenz
aufwiesen.
Der Streit im Falle Luzerns ging aber noch bis im Mai 2001 weiter.
Denn die Luzerner Regierung setzte 1996 im Falle der A2 bei Emmen
die Limite erneut von 120 auf 100 Kilometer pro Stunde herunter,
stützte sich dabei aber nicht auf die Lufthygiene, sondern in
erster Linie auf die Verkehrssicherheit. Weil ein Gutachten in
diesem Abschnitt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den
erlaubten Geschwindigkeiten und der Zahl der Verunfallten
nachweisen konnte, schützte der Bundesrat im Mai 2001 den Luzerner
Entscheid und bezeichnete ihn als verhältnismässig und
gerechtfertigt.
Im Falle der Stadtautobahnen bei Zürich, Winterthur und Bern drang
der TCS demgegenüber im November 2000 mit seiner Beschwerde
teilweise durch. Hier ging es wieder um die
Stickstoffdioxid-Immissionen, und der Bundesrat stellte im Falle
von mehreren Autobahn-Abschnitten keine übermässige Belastung fest.
Ende
ap/bb/w
 


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