Zitat:
Zitat von flueck
Interessanter Tread...
Nehmen wir mal an, ich kaufe mir einen GTA
a) via einem EU-Importeuer, der die Karren in die CH importiert
b) gehe mir das Auto selbst z.B. nach Dänemark fahren und nehme es in die Schweiz
Das ganze Prozedere kenne ich: NUR:
Sieht man im Fahrzeugausweis irgend eine Differenz / Anmerkung?
Ist man verpflichtet (wenn man es nicht sieht), dies bei einem Verkauf explizit zu erwähnen?
Danke und Gruss
Fleck
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Im Serviceheft wird die ausländische Garage vermerkt sein, im Fahrzeug-
ausweis ist heutzutage ein bei der Typengenehmigung ein X mit der
Schweizer Genehmigungsnummer drinnen...