Salü unocinquesei
Gemäss Merkblatt vom Bundesamt für Strassen, muss man bei einer Änderung, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte die Bestätigung vom Importeur haben. Aber auch Importeure dürfen nicht einfach etwas bestätigen, am idealsten ist es darum, wenn man auf einem bestehenden Typenschein Bezug nimmt. (Natürlich für das gleiche Modell)
Ich kenne selber nur eine Firma in der Schweiz, die Speedline Felgen vertritt:
Soltrade AG,
www.soltrade.ch (Besitzer heisst glaube ich Herr Sollberger)