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Alt 17.12.2004, 07:48
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Standard Fünfeinhalb Jahre Knast für Raser!

Heute in allen Tageszeitungen:

Wegen vorsätzlicher Tötung
Fünfeinhalb Jahre Knast für Raser!

ZÜRICH – Ein 24-jähriger Mazedonier fuhr gegen einen Landsmann auf der
Autobahn ein Rennen und baute einen Unfall. Sein junger Mitfahrer verlor
dabei sein Leben.

Am Donnerstag hat das Zürcher Obergericht ein hartes erstinstanzliches
Urteil gefällt: Der Angeklagte muss für fünfeinhalb Jahre ins Zuchthaus.
Und in die Therapie. Es ging vor allem um die Frage, ob er seinen Mitfahrer
fahrlässig oder vorsätzlich getötet hatte. Das Gericht entschied sich für letzteres.

Und so kam es zum tödlichen Crash: Am frühen Morgen des 4. Oktobers
2000 war der damals 20-Jährige mit einem 17-jährigen Freund auf der A1
unterwegs. In seinem neuen BMW. Ein gleichaltriger Landsmann war mit
seinem Boliden ebenfalls dort. Die beiden lieferten sich ein Rennen,
bretterten von Winterthur zur Raststätte Kemptthal und wieder zurück.

Der Angeklagte konnte nicht wirklich mithalten mit dem Tempo seines
Gegners. Als der «Sieger» beschloss, die Ausfahrt Winterhur-Töss zu
nehmen, abbremste und sich korrekt hinter ein drittes Auto einreihte,
passierte es. Der schlechte Verlierer sah eine Chance, doch noch gewinnen
zu können.

«Wie ein Geschoss» – so ein Zeuge – raste er an allen vorbei, quer über
eine Sperrfläche. Er donnerte mit etwa 200 Stundenkilometern in die
Ausfahrt und verlor in der Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen.


Der BMW knallte in eine Strassenlaterne, schleuderte links und rechts in die
Leitplanken, drehte sich ein paarmal um die eigene Achse und kam völlig
demoliert zum Stehen. Der 17-jährige Beifahrer verletzte sich dabei so
schwer am Kopf, dass er noch auf der Unfallstelle starb. Der Lenker kam
mit harmlosen Verletzungen davon. Gurten hatte keiner von beiden
getragen.

Das Gericht entschied, dass der Mazedonier hätte wissen müssen, dass
man mit einer solch hohen Geschwindigkeit keine Autobahnausfahrt
nehmen kann. Zumal er mit der Strecke vertraut war. Er kannte also das
hohe Risiko und nahm den tödlichen Unfall bewusst in Kauf. Nur weil er
unbedingt den Sieg nach Hause fahren wollte. Damit war der
Eventualvorsatz gegeben.

Der Angeklagte versuchte dem Gericht weis zu machen, dass er «nur» mit
150 Kilometern pro Stunde gefahren sei und ausserdem gar kein Rennen
gemacht habe. Doch man glaubte ihm nicht. Sondern Augenzeugen und
den Insassen des anderen «Rennwagens», dessen Lenker bereits eine 18-
monatige bedingte Gefängnisstrafe kassiert hat.
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Saluti Spiderillo
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