Hallo Dani
Sofern die letze MFK nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt, oder das Auto nicht über zehn Jahre alt ist, kann das Fahrzug mit einer Exportnummer ins Ausland überführt werden. Diese Nummern können beim Strassenverkehrsamt bezogen werden und sind in der Regel bis zum Ende des laufenden Monats gültig.
Ausser der Fahrzugpapiere, benötigt der Käufer einen Kaufvertrag in welchem die Verkaufssumme und die Daten des Verkäufers aufgeführt sind, damit er beweisen kann, dass er der rechtmässige Eigentümer ist.
Gruss
Matthias
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Am Anfang war Alfa
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