Alfa Forum Schweiz - Einzelnen Beitrag anzeigen - Oldtimer-Alfa aus dem Ausland
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Alt 26.11.2004, 00:02
spiderschorsch spiderschorsch ist offline
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Hallo Enzo73,
Achtung : CH-Tages-Schild in Italien ist gem. Auskunft und Weisung von ASTRA brandgefährlich ! Du bist zwar versichert (aus Sicht der CH), aber die Italiener anerkennen das nicht offiziell, und Du riskierst (im Extremfall) Riesenlämpen bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Am einfachsten ist folgendes Vorgehen (Bedingung : Fz ist fahrbar und eingelöst):
- Empfehlung : vorgängig Kopie der Fz-Dokumente verlangen und beim STVA fragen, ob Fz typengeprüft ist und keine Probleme mit Papieren entstehen
- Kaufvertrag mit Käufer machen
- Auto abholen und bezahlen
- Rechnungsbetrag dem Alter und Zustand entsprechend vernünftig einsetzen (!!!!!!)
- Auf Rechnung sollte der Verkäufer deklarieren, dass das Fz EU-Ursprung hat (Achtung : genauer Wortlaut muss eingehalten sein (siehe Formular 19.72d, bei Zollamt verlangen), dann ist kein Zoll fällig. Diese Selbstdeklaration durch den Verkäufer auf dem Vertrag gilt aber nur bis zu Fz-Wert von Fr. 10'300, sonst offiz. Formular verwenden.
- nötige Dokumente im Original verlangen : Carta di circolazione (=Fz-Ausweis) und Foglio complementare (=zeigt akt. Besitzer)
- vorläufig keine Abmeldung in Italien machen (durch Verkäufer)
- der Verkäufer sollte aber seine Versicherung informieren, dass das Fz einige Tage durch den Käufer gefahren wird
- das Fz mit ital. Kennzeichen in die CH überführen
- am Zoll Vormerkschein ausstellen lassen,
- innert 2-3 Tagen am Wohnort (resp. nächtes Inlandzollamt) verzollen (7.6% MWST + 4% Fz-Steuer + Fr.20 Formular 13.20 + Fr. 44 Deklaration),
- mit Formular 13.20 (vom Zollamt) und ital. Papieren zum STVA fahren,
- Dokumente vorlegen und Prüftermin verlangen
- geprüft wird übliches und zusätzlich :
- Abgas : bis Jg.'65 nichts, '66-'73 4.5% CO, ab '74 braucht es Nachweis (ECE15 resp. ab '77 ECE15-01)
- Abgasdokument ist keines nötig (erst ab ca. Jg. 76)
- Lärm : bis '77 Standmessung max. 82 db bei 3/4 Drehzahl 7m seitlich, beides ist kein Problem mit einer Giulia in ordentlichem Zustand
- Kosten ca. Fr. 200.-
- Jetzt kann Fz auf CH-Schild eingelöst werden
- Original-Dokumente beim STVA unbedingt zurückverlangen und zusammen mit ital. Schildern an Verkäufer senden
- erst dann macht dieser die Abmeldung in Italien (= Radiazione) und sendet Dir eine Kopie der Abmeldung (Foglio complementare) wieder zu (braucht man aber eigentlich nicht mehr)

Riesenvorteile dieses Vorgehens :
- kein Risiko bei Fahrt in Italien
- ital. Schild wird akzeptiert in CH (wenn Besitz mit Kaufvertrag glaubhaft gemacht werden kann)
- für zusätzlichen Kaskoschutz kann z.B. während Benutzung der ital.Schilder schon eine prov. Versicherung in CH gemacht werden (Deckungszusage)
- keine Tages-Nr. nötig für Fahrten vor Prüfung zu Garage, zu Prüfung , und evtl. Nachprüfung
- Fz während Wartefrist für Prüfung immer benützbar
- Dem ital. Besitzer entstehen durch das verspätete Abmelden praktisch keine Mehrkosten, denn in Italien kostet die Immatrikulation eines Oldtimers fast nichts.

Falls das Fz in Italien schon abgemeldet ist ( es ist aber ünüblich dies vor Verkauf zu machen, denn das Schild gehört zum Fz und nicht zum Halter) würde ich es mit Transporter machen, auf keinen Fall mit CH-Tagesschildern.

Gruss Schorsch