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Thema: Pannendienst
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  #16  
Alt 06.04.2006, 08:39
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Hallo Iskandria

Die Generali Assistance kostet 125.- (Einzelversicherung) und 210.- (Familienversicherung) und beinhaltet folgendes:

Fahrzeugassistance:

Bei Ausfall des Fahrzeuges infolge:

- Kollision
- Panne
- Diebstahl
- Beschädigung

In der Schweiz und im Ausland sind versichert:

- die Pannenhilfe und die Abschleppkosten des Fahrzeuges in die
- nächstgelegene Garage bis CHF 1000.–
- die Parkplatzgebühren bis CHF 250.–

Im Ausland ist / sind versichert:

- die Versandkosten für Ersatztelle
- ein Kostenvorschuss von CHF 2000.–
- die Rückführung des Fahrzeuges in die übliche Werkstatt

Annullierungskosten:

Bei Widerruf oder Verzögerung der Reise infolge:

- Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten, einer ihm nahe
stehenden Person oder seines Stellvertreters am Arbeitsplatz
- Schwangerschaft der Versicherungsnehmerin
- Verlust der Arbeitsstelle
- Diebstahl oder erheblicher Beeinträchtigung am Eigentum des
Versicherten
- Elementarereignissen usw.

Annullierungskosten bis CHF 10 000.– pro versicherte Person, jedoch
maximal CHF 40 000.– pro Ereignis.

Personenassistance:

Infolge:

- Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten, einer ihm nahe
stehenden Person oder seines Stellvertreters am Arbeitsplatz
- Ausfall des Transportmittels
- Beschädigung am Eigentum des Versicherten
- Verlust von Reisedokumenten
- Zerstörung oder erheblicher Beschädigung der Reiseunterkunft
- Unterbrechung der Reise aufgrund eines kriegerischen Ereignisses,
innerer Unruhen, von Feuer oder Elementarereignissen
(z. B. Erdbeben, Vulkanausbrüche)

Organisation und Kostenübernahme in der Schweiz und im Ausland:

- von Such- und Bergungsaktionen
- der Rückreise an den Wohnort
- des Transportes ins nächstgelegene Spital / zum Arzt
- der Betreuung von minderjährigen Kindern
- der Rückführung des Fahrzeuges des Versicherten
- des Besuches eines Familienmitgliedes am Krankenbett der
versicherten Person

Ebenfalls versichert sind:

- die Kosten für medizinisches Begleitpersonal
- die Mehrkosten für den Transport bis CHF 1000.–
- die Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung bis CHF 1000.–
- eine Kostenvorauszahlung von CHF 5000.– für ärztliche
- Behandlung oder für dringend benötigte Güter

Ersatzreise:

- Bei frühzeitiger Rückreise infolge eines schweres Unfalles oder einer
schweren Erkrankung des Versicherten.

Rückerstattung des vor der Abreise bezahlten Reisearrangementpreises:

- CHF 10 000.– pro versicherte Person, jedoch maximal
- CHF 40 000.– pro Ereignis.

Hoffe dir damit gedient zu haben

Freundliche grüsse lui
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Es gibt keinen effektiveren Weg, Träume zu zerstören, als sie sich zu erfüllen.
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