ja mit Zulassung brauchst du nur in etwa 5 Punkte zu beachten;
-Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
-Einfuhr-Zollausweis Form. 11.08 oder die Zoll-/ MWSt-Quittung Form.11.05/6 oder 7 mit dem Exemplar 8 des Einheitsdokuments oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokument
-EG-Übereinstimmungsbescheinigung, nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; Änderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt; muss bei der Verkaufsfirma des Fahrzeuges angefordert werden). Tip! Lassen Sie sich diese beim Kauf ihres Personenwagens vertraglich zusichern
-Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist. (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge, usw.)
-Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976
oder nicht? SVSA Bern
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