Zitat:
Zitat von Stefan
, dass man als Gläubiger in der Schweiz ziemlich schlechte Karten hat, speziell wenn der Schuldner abgebrüht ist und alle rechtlichen Tricks ausnützt.
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Im Gegenteil. So schlecht steht der Gläubiger gar nicht. Schau mal nach Deutschland wo ohne Anwalt gar nichts geht. Da haben wir mit unserem SchKg und dem "Betreibungsapparat" eine sehr gute Lösung, die jedem (Schuldner und Gläubiger) zu seinem Recht verhilft. . . nur anwenden muss man's richtig, da hast Du recht.
@oreficeman
Wenn der Typ auf dem Fakel den Du erwähnt hast unterschrieben hat, dann hast Du eine Schuldanerkennung. Stempel ist da kein Kriterium....unterschrieben muss er's haben!
- Betreibung einleiten, .dh. Formular ausfüllen und an das Betreibungsamt des Wohnorts von dem Typen schicken. Oder Sitz seiner Firma...je nach dem.
- Falls er Rechtsvorschlag erhebt, prof. Rechtsöffnung mit dem erwähnten Fakel einreichen, dann geht's zum Friedensrichter.
- Wenn er kein Rechtsvorschlag erhebt und keine Zahlung leistet, die Fortsetzung verlangen (auf Konkurs oder Pfändung ist Sache des Betr.Amtes)
Kosten entstehen für Dich keine, da die Betreibungskosten der Schuldner inkl. 5% Verzugszins zu bezahlen hat. Du muss die Kosten lediglich vorschiessen.
...und wenn das nichts hilft gibts immernoch die traditionelle Methode....zumindest in Deutschland:
http://www.moskau-inkasso.com/