stand in dem Vertrag über die Rückvergütung "in 2 Tagen" oder bis an einem bestimmten Tag, mit Datum? (Verzugsgeschäft oder Fixgeschäft)
Wenn "in 2 Tagen" steht, müsstest Du die Garage noch in Verzug setzen, d.h. schriftlich letzten Termin bis z.B. Freitag, 3.März setzen. Wenn der verstreicht, dann Betreibung.
Ich würde die aber auch gleich betreiben ohne lang zu fackeln!
Betreibungsformular in Deutsch:
http://www.schkg.ch/formulare/zipform/bb_d6.zip