Finde das ebenfals eine Schweinerei und bin nicht gewillt diese kosten zu tragen, mein 156 GTA, Jg 05.2002, fährt immernoch mit dem 1. Zahnriehen und ich werde Ihn erst gemäss meinen Unterlagen nach 5 Jahren oder 120'000km ersetzten!
Wie sieht das aus rechtlicher Seite aus; darf man ein Produkt mit einem gewissen Wert zum selben verkaufen und im nachhinein 'schlechter taxieren' ohne Geldrückgabe?! Ich glaube im Ernstfall kann Alfa ein problem bekommen...!?!
gruss lui
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Es gibt keinen effektiveren Weg, Träume zu zerstören, als sie sich zu erfüllen.
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