..Bundesgericht darf neu ab 20 km/h innerorts (nach Abzug)
keine Verwarnung mehr ausgesprochen werden, auch wenn der
Fahrer in seinem Leben noch nie eine Busse oder einen Ausweis-
entzug oder sonst irgendein Vergehen hatte
Der Entscheid wurde gefällt, da die kantonalen Strassenverkehrs-
ämter verschiedene Strafmasse aussprachen und dies zu Ein-
sprachen führte.
Denkt daran: Innerorts Tacho 76 = Ausweisentzug, auf jeden Fall,
egal bei welchen Verhältnissen :dumguck: 8O :cry: :x