Hallo Evo
Wie ich feststelle, kennst du dich da sehr gut aus.
Da hätte ich nun auch eine Frage.
Früher war es nur schwer möglich ein Fahrzeug in Verkehr zu setzen welches nicht der CH Sonderregelung entsprach nach Abkoppelung der Schweiz von der Euronorm in der Zeit vom 1. Oktober 1982 bis 1.1. 1996 .
Es musste dafür eigens ein Gutachten für Abgas und Lärm erstellt werden welches sich für ein einzelnes Fahrzeug nicht gerechnet hat.
Ist das jetzt möglich, Fahrzeuge aus dieser Zeit für die in CH kein Typenschein besteht, z.b. eine Giulietta Turbo Delta von 1985, in CH ohne grossen Aufwand zu prüfen?
Hat sich die Situation mit Inkrafttreten der bilateralen Vertäge geändert?
Gruss
mariani
__________________
Am Anfang war Alfa
|