Alfa Forum Schweiz - Legal oder ilegal, was ist heutzutage unter dem Begriff Tuning erlaubt?
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michel 17.01.2006 10:58

Legal oder ilegal, was ist heutzutage unter dem Begriff Tuning erlaubt?
 
[da der thread geteilt wurde, hier war das ursprüngliche angebot für mein erstes posting hier]

gibts ausser ebay-auktionen eigentlich eine richtige homepage (ausser linatec.de, dass ja nix drauf hat)?

was immer wieder gern vergessen wird:

Zitat:

Rückleuchten ausschließlich für folgende Verwendungen:

Vorführzwecke · Ausstellungszwecke · Export

da kann noch mancher kommen, und sagen er hatte bei der mfk kein problem mit getönten rückleuchten, aber zumindest in de ist es trotzdem so, dass man ohne versicherungschutz rumfährt und man angeschi**en ist, wenn einem jemand hinten drauf fährt.
würd mich nicht wundern, wenns bei uns, wo wir doch eine viel strengere mfk haben, auch versicherungstechnisch anders aussieht.

gruss
michel

Silversnake 18.01.2006 07:09

Hast du Intresse Michel????? Nein, also bitte diesen Thread nicht "verspamen", mach doch einen separaten auf und da kann man das ganze diskutieren ;) !

michel 18.01.2006 18:08

interessiert bin ich an einigem.
ausserdem ist durchaus ein gtv in meinem direkten einflussbereich.
zudem ist eine nachfrage nach mehr infos über linatec durchaus legitim, da du nicht gerade zuviele infos lieferst. und da DU ja nicht derjenige bist, der die leute über alle vor und nachteile informiert hast, sehe ich keinen grund dafür einen separaten thread aufzumachen. DU wirst ja sicher nicht derjenige sein, der den leuten helfen wird, wenn es zum unfall gekommen ist weil jemand die bremslichter zu spät gesehen hat... oder der ein beiblatt organisiert, wenn jemand stress auf der mfk hat.

vollspammen geht eigentlich anders, das wäre im stil von: "boahh eyy geiler arsch! voll knallhart! weiss jemand was das für felgen sind? heute abend poste ich bilder von meinem, der ist nämlich auch voll fett..." usw

übrigens ist es bei den meisten postings in suche/biete in jedem forum immer ähnlich: es sind halbpatzige infos da, und auf nachfrage werden die leute pampig. und hier sowieso fehl am platz, weil ja DU deine kosten senken willst und also indirekt hilfe von anderen brauchst...

michel

Silversnake 18.01.2006 19:14

Lieber Michel....man kann eben auch anderst fragen, aber das ist eine anderes Thema und wir wollen hier ja nicht "spamen" ;) !

Also, ich hab da diverse Leute gefragt die dunkle Heckleuchten haben und bis jetzt hatte noch keiner Stress mit der Polizei diesbezüglich...aber eben, es schliesst nicht aus dass man selber keinen Ärger kriegt.
Ich finde deine Aussage betrefflich Unfall und Versicherungskürzung nicht schlecht, aber ich denke mal dass dies eine Frage für einen eigenen Thread wäre, oder????

Hier geht es ausschliesslich darum dass ich "so lieb war" mehrere zu fragen ob sie Intresse habe, denn glaubs mir, die einzige Einsparnis die ich bei einer Sammelbestellung hätte, wären lediglich 20 EUR und glaubs mir, die verkrafte ich noch :eek: :D !

Über die Firma Linatec weiss ich nicht viel, nur dass einige (oder auch nur jemand) Heckleuchten dieser Firma besitzt und sehr zufrieden ist mit dem Ergebnis...klar, MFK tauglich werden sie nicht sein und so wie es aussieht werden sie es auch niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeee werden :( !

Du kannst dich aber gerne selber informieren und zwar hier: carleih@web.de

Also lieber Michel....wenn du auch eine willst und du 20 EUR sparen willst, können wir gerne unsere Leuchten miteinander zusenden und sonst lass es lieber...okay?????
Möchte dir wirklich nicht zu nahe treten, aber genau diese Diskussionen "kacken" mich regelrecht an und darum bin ich auch nicht mehr sooooo viel in diesem Forum "unterwegs"....ist immer dasselbe hier drin :alsonein: !

Chris 75 18.01.2006 22:51

Ciao Paolo

also es gibt schon eine Möglichkeit, dunkle Heckleuchten legal zu montieren. Da bringt man z.B. das Auto einen halben Tag nach Biel, dort werden dann alle möglichen Szenarien simuliert, Regen, Nebel, Dunkelheit etc.

Dann sagen Sie dir ob diese Heckleuchten erlaubt sind oder nicht!! Kosten ca. Fr. 2000.- oder mehr.

So ist es einem Kollegen mit seinem Integra ergangen, das hat er aber dann sein lassen. Jetzt montiert er immer einen schwarzen Strumpf drüber, sieht man auch nicht wenn man nicht nahe ran geht, hatte aber deswegen auch schon Probleme mit der Polizei!!!

gruss Christoph

Simonne 19.01.2006 11:54

Hi Silversnake

Ist ja wirklich nett von dir, dass du auch an andere denkst und hier fragst, wer auch noch Geld sparen will. Aber: Wenn dann (unangenehme) Nachfragen kommen, ist es einfach nur schlechter Stil, darauf nicht einzugehen oder rumzustinken (von wegen Spammen...)
Klar, du hast die Sache mit der Versicherung wahrscheinlich gar nicht bedacht, das kann ja jedem mal passieren. Die Nachfrage war auch nicht als persönlicher Angriff gedacht oder um die Leistengeschichte madig zu machen, es ging einzig darum, die Strassenverkehrstauglichkeit dieser Tuningmassnahme zu prüfen.

Im Übrigen: Was soll die Diskussion in einem eigenen Thread? Das Thema ist hier drin aktuell und sollte auch hier diskutiert werden.

Und noch was:

Zitat:

Zitat von Silversnake
Du kannst dich aber gerne selber informieren und zwar hier: carleih@web.de


Das ist ja prächtig. Und welche Koryphäe verbirgt sich hinter der Adresse? Ein Schweizer Versicherungsexperte? Ein vollcrasser Tuner mit Durchblick? Amnesty International? Diese Mailadresse bringt uns kein Stück weiter.

Gruss

Simonne

PS: Da ich Besitzerin eines GTV bin, hoffe ich, deine Kriterien zur Teilnahme an diesem Thread erfüllt zu haben.

Silversnake 19.01.2006 13:01

Nur ruhig Blut Lady...in diesem Thread geht es lediglich um Leute zu finden, die auch Intresse haben ihre Rücklichter zu verschönern und nicht ob es legal oder ilegal ist, denn jeder von uns weiss dass ein solche Tönung ilegal ist, darum finde ich dieses Thema in diesem Thread absolut FEHL AM PLATZ!!!!!!

Aber eben, jeder sieht das anderst und so Leid es mir tut, aber ich kann dir nicht mehr zu der obengenannten Emailadresse sagen, ausser dass dies die Kontaktemailadresse der Firma ist. Also bitte, lasst euren "komischen" Kommentare weg und schreibt nur rein wenn ihr Intresse habt und ein bisschen dazu sparen wollt, sonst eröffnet euch einen eigenen Thread und diskutiert über ilegales und legales...wäre sinnvoller!!

Nur so als Info:
Ich verdiene nichts dabei, da ich nichts mit der Firma zu tun habe und komisch ist es schon dass du immer deine Kommentare abgibst wenn dein Freund "angestinkert" wird....:alsonein: !

Aber wir lassen es lieber, möchte nichts mehr dazu sagen...ist mir schon Blöd genug auf solche Kommentare zu antworten!

iwan 19.01.2006 13:25

sind wir nicht alle alt genug um selber zu entscheiden ob man sowas
braucht oder nicht? sollte ja eigentlich allen klar sein, dass solche rueck-
leuchten kaum den MFK segen haben - also bitte!


gruss
iwan

michel 19.01.2006 19:02

@silversnake
>Lieber Michel....man kann eben auch anderst fragen,

wie soll ich anders fragen? in meinem ersten posting hab ich ganz normal im ersten satz eine frage gestellt... was nachher kam war nur hinzufügen von infos.

übrigens gibt simonnes meistens dann kommentare ab, wenn wir gleicher meinung sind. einer der gründe warum wir wohl zusammen sind ;)

@iwan
ich glaube nicht, dass allen bewusst ist, wie illegal solche rückleuchten sind.. schliesslich hat noch niemand genaues dazu geschrieben was die auswirkungen in der schweiz sind. ausserdem liest man teilweise falsche begründungen für die legalität (weiss nicht mehr obs hier in diesem forum war), dass zb wenn man das e-prüfzeichen noch sieht, die rückleuchten legal sind.
und solche angebote ohne die entsprechende warnung finde ich persönlich nicht ok, drum hab ichs in meinem ersten posting eingefügt. wenn das die moderatoren hier anders sehen, können sie meine postings gerne löschen. da hab ich kein problem damit, ist ja schliesslich eurer job.

gruss
michel

Simonne 20.01.2006 09:41

Hi!

Auch auf die Gefahr hin, dass es nachher wieder heisst, ich würde Michel nur assisitieren, weil er mein Freund ist:

@Iwan:
Natürlich kann sich jeder denken, dass solche Rückleuchten nicht legal sind (sollte man wenigstens meinen). Aber ich frage mich, ob sich auch jeder der Konsequenzen bewusst ist, die das nach sich zieht.
Wenn es bei einer Tuningmassnahme heisst: "Ja, das darf man eigentlich nicht", dann sagt man sich gerne, dass das halb so tragisch ist und dass man sich einfach nicht erwischen lassen soll.
Dass man aber unter Umständen den Versicherungsschutz verliert, ist wahrscheinlich nicht so ohne weiteres klar. Deshalb befürworte ich auch, dass das hier zur Sprache gebracht wird. Nicht, um den Anbieter des Tunings madig zu machen oder die Leute abzuschrecken, sondern einfach, um alle Informationen, die dazu gehören, mal aufs Tapet zu bringen. Wer das Tuning danach immer noch machen will, soll sich bitte keinen Zwang antun.
Gerade die Moderatoren sollten jedoch darauf achten, dass hier alle oder möglichst viele Informationen publiziert werden. Oder was glaubst du, was hier los ist, wenn einer seine Heckleuchten tönen lässt, es fährt ihm jemand hinten drauf, der fortan ein Dasein im Rollstuhl fristet und der nicht versichterte GTV-Fahrer darf den Schaden aus dem eigenen Portemonnaie zahlen? Das dürfte dann auch hier drin zu gröberen (wenn auch ziemlich sicher rechtlich folgenlosen) Diskussionen oder sogar zu bösen Briefen vom Anwalt des GTV-Fahrers führen. Den Ärger kann man vermeiden.

Zitat:

Zitat von Silversnake
...komisch ist es schon dass du immer deine Kommentare abgibst wenn dein Freund "angestinkert" wird....:alsonein: !


Ich finde das eher normal, das nennt man dann eben Partnerschaft. Mal ganz abgesehen davon, dass es mir persönlich auch ein Bedürfnis war, auf die Illegalität des Vorhabens und seine möglichen Konsequenzen hinzuweisen. Alles nur in bester Absicht. Wie weiter oben schon geschrieben: Wer trotz aller Warnungen seine Heckleuchten tönen will, kann das meinetwegen gerne tun. Aber ich finde, dass alle die Faktenlage kennen sollten - auch wenn das immer noch nicht der Fall ist. Wenn man sich den Thread durchliest, ist immer noch nicht klar, was in der Schweiz im Falle eines Unfalls die Konsequenzen für den GTV-Fahrer sind.
Und davon, das bei einer deutschen Firma nachfragen zu wollen, die keine brauchbare Homepage hat und sich ihre Mails auf eine Plauschadresse schicken lässt, verspreche ich mir rein gar nichts.

Gruss

Simonne

Alfa164 Super 24V 20.01.2006 10:36

Linatec.de
 
Hallo Simonne

Linatec_de ist bei EBAY Mitglied seit: 15.08.00

Bewertungsprofil: 2533
Positive Bewertungen: 98,2%

Mitglieder, die mich positiv bewertet haben: 2579
Mitglieder, die mich negativ bewertet haben: 46

Alle positiven Bewertungen: 3025

Und noch etwas:

Rückleuchtensatz by Linatec.de

-Schwarz lasiert und verspiegelt
-Lichtdurchlässig,polierbar,Waschstrassenfest
-12 Monaten Garantie auf Verarbeitung


Lichtdurchlässig,Lichtdurchlässig,Lichtdurchlässig ,Lichtdurchlässig,Lichtdurchlässig,Lichtdurchlässi g,Lichtdurchlässig


Hab noch etwas vergessen......


man soll lieber die Klappe halten als irgendwelche blöden stupiden Kommentare rauszulassen.... und sich zuerst erkundigen ......

Simonne 20.01.2006 11:38

Zitat:

Zitat von Alfa164 Super 24V
man soll lieber die Klappe halten als irgendwelche blöden stupiden Kommentare rauszulassen...


Danke, gleichfalls. Ich interpretiere dein Posting dahingehend, dass du ausdrücken willst, dass die Firma Linatec saubere Arbeit leistet. Schön und gut. Frage: Wo habe ich etwas anderes behauptet? (Bitte mit Zitat, damit ich es nachvollziehen kann.)

Dass die Firma gut arbeitet macht aber noch keine Aussage darüber, ob sich die Menschen dort mit dem schweizerischen Strassenverkehrsgesetz auskennen. Genau das unterstellt Silversnake aber, wenn er schreibt, man soll sich dort mal per E-Mail erkundigen. Die einzige Antwort, die von dort zurückkommen wird, ist, dass es verboten ist, mit diesen Rückleuchten im Strassenverkehr rumzugondeln.
Damit hat der Tuner seine Schuldigkeit auch getan, die Folgen der Missachtung des Verbots bleiben weiter im Dunkeln.

Wie gesagt, es geht mir nicht darum, Linatec irgendwelche Vorwürfe zu machen. Es geht darum, dass wir (Michel und ich) darauf aufmerksam machen wollten, dass solches Tuning bei einem Unfall eventuell weiter reichende Konsequenzen haben kann, als man im ersten Moment denkt.

Gruss

Simonne

PS am Rande: Ist die Formulierung "blöden stupiden Kommentare" bewusst redundant gewählt oder bist du dir über die Bedeutung des Ausdrucks "stupide" nicht ganz im Klaren? Mal ganz abgesehen davon, dass eine Begründung, weshalb du meine Kommentare blöd findest, völlig fehlt und deswegen auch kaum ernst genommen werden kann.

Alfa164 Super 24V 20.01.2006 11:44

Zitat:

Zitat von Simonne
Es geht darum, dass wir (Michel und ich) darauf aufmerksam machen wollten, dass solches Tuning bei einem Unfall eventuell weiter reichende Konsequenzen haben kann, als man im ersten Moment denkt.


Vielen dank mami und vielen dank pappi

Hört doch auf ...bitte ....und macht bitte ein eigenes Thread auf ....
Hier geht es um die Rückleuchten und damit basta ok ??

Silversnake 20.01.2006 11:44

Zitat:

Zitat von Simonne
Genau das unterstellt Silversnake aber, wenn er schreibt, man soll sich dort mal per E-Mail erkundigen.


Hmmmmmmmmm????? Okay, wenn du das so siehst :alsonein: !

Alfa164 Super 24V 20.01.2006 11:52

@Michel und Simonne

Ob die Rückleuchten LEGAL oder ILLEGAL sind ist doch mir sch.....egal....

LEGAL ILLEGAL => MIR EGAL

Ich wiederhole es zum 2.ten und letzten mal ok?

Die Rückleuchten sind 100% Lichtdurchlässig

michel 20.01.2006 11:53

Zitat:

Zitat von Alfa164 Super 24V
Hab noch etwas vergessen......

man soll lieber die Klappe halten als irgendwelche blöden stupiden Kommentare rauszulassen.... und sich zuerst erkundigen ......


der nachtrag war jetzt ziemlich überflüssig. 1. MAN KANN SICH NIRGENDWO INFORMIEREN, WEIL ES KEINE INFOS GIBT!! man muss auf eine ominöse billigemailadresse ein mail schreiben.

2. zweitens ist es scheissegal wie lange die bei ebay schon dabei sind. das sagt immernoch nichts zur eigentlichen problematik aus. übrigens schon mal aufgefallen, dass die nur garantie auf die verarbeitung geben? nicht auf die rückleuchten selbst... angefangen hatte das ganze nämlich so, dass einer bei ebay gebrauchte rückleuchten ersteigert hat, und kurz darauf sie schwarz lasiert wieder versteigerte... ist jetzt schon ein paar jahre her...

3. was soll eigentlich das agressive getue hier drin? habt ihr schiss das keiner mitmacht, wenn klar wird das es ziemlich üble folgen haben kann?

4. anstatt dauernd auf eine neuen thread zu pochen, könnt ihr ja selber einen aufmachen.. ihr zieht ja das ganze dauernd in die länge hier...

michel

Alfa164 Super 24V 20.01.2006 11:57

JA hast recht ok??

Adios

michel 20.01.2006 11:57

Zitat:

Zitat von Alfa164 Super 24V
@Michel und Simonne

Ob die Rückleuchten LEGAL oder ILLEGAL sind ist doch mir sch.....egal....

dir schon, anderen nicht...
Zitat:

Ich wiederhole es zum 2.ten und letzten mal ok?


dann kannst du ja jetzt aufhören zu spammen, wir wissen es jetzt ja :p :D

Zitat:

Die Rückleuchten sind 100% Lichtdurchlässig

sind sie defintiv nicht... dir ist schon klar was "100% Lichtdurchlässig" heisst?

übrigens: scheint ja eh niemanden bis auf einen zu interessieren. hat sich ja in 2 foren keiner gemeldet... also was soll die aufregung?

gruss
michel

Alfa164 Super 24V 20.01.2006 12:04

Alles klar Herr Kommisar

Chris 75 20.01.2006 12:35

Irgendwo weiter oben habe ich doch geschrieben wie das geht, hat das überhaupt jemand gelesen?? :kratz: :kratz: :kratz:

Also jetzt habe ich gerade mit einem experten der Mfk telefoniert.
Die getönten Rückleuchten mit einem E sind erlaubt. Alle Rücklichter die gespritzt wurden sind verboten.
Laut dem Experten spielt es keine Rolle, ob die Leuchten vom Hersteller getönt wurden oder im nachhinein.

Ich werde mich dann am Montag noch weiter mit dem befassen und euch noch ein paar Infos liefern, die mir das Bundesamt sicherlich zur Verfügung stellt. :D :D

Also seid lieb zueinander. Es weis jeder selber was er will, da können wir hier noch so lange darüber debatieren. Wenn ich solche Rückleuchten will, dann montiere ich solche, egal was legal und illegal ist.

Wenn einer schnell fahren will, macht er das auch, obwohls etliche Radarkästen auf unserem Strassennetz hat. ;) ;)

gruss Christoph

michel 20.01.2006 12:58

Zitat:

Zitat von Chris 75
Irgendwo weiter oben habe ich doch geschrieben wie das geht, hat das überhaupt jemand gelesen?? :kratz: :kratz: :kratz:


klar hab ichs gelesen :) aber wegen den enormen kosten wird das wohl nie eine privatperson alleine durchziehen ;)

Zitat:

Also jetzt habe ich gerade mit einem experten der Mfk telefoniert.
Die getönten Rückleuchten mit einem E sind erlaubt. Alle Rücklichter die gespritzt wurden sind verboten.


da wirds jetzt spannend: was ist die konsequenz von den verbotenen nachträglich gespritzen rückleuchten in der schweiz? wenns 20fr busse gibts ist es ja wirklich egal, wenns 6monate ausweisenzug gibt eher nicht ;)

Zitat:

Laut dem Experten spielt es keine Rolle, ob die Leuchten vom Hersteller getönt wurden oder im nachhinein.

:kratz: ist das jetzt nicht ein wiederspruch zu oben? wenn die leuchten im nachhinein getönt wurden, giltet doch das e-prüfzeichen vom hersteller nicht mehr?

Zitat:

Ich werde mich dann am Montag noch weiter mit dem befassen und euch noch ein paar Infos liefern, die mir das Bundesamt sicherlich zur Verfügung stellt. :D :D

vielen dank

gruss
michel

Säm 20.01.2006 13:00

Ciao Volks

Hier könnt Ihr über die legalität oder ilegalität gewisser Tuningmassnahmen diskutieren.

Es gibt vieles das sicherlich am Rande der ilegalität ist. Mit nur einwenig Know How, kann man da aber vorbeugen. Was gibt es also zB. zu beachten bei einer Tieferlegung? Ist das wirklich so das wenn ich ein Beiblatt erhalte also eine Tieferlegung legal ist? Wer das unterschreibt, der hat echt nicht alle Infos!
Wer kann sich da noch an das Thema bezüglich der Tieferlegung des 147er's erinnern?! Mal schauen wo der Thread ist.

etc.......

Vielleicht finden wir auch noch einen Versicherungsexperten der sagen kann wie weit ein Regress möglich ist. Habe einmal davon gehört das nicht mehr als 30 oder 50% Regress gemacht werden kann von Gesetzes wegen. War eine Diskussion wegen den 0 promille Autoversicherungen. Wisst Ihr noch?!

Gruss von einem Säm der nun wirklich sehr gespannt ist über die vielen Tipps und Tricks zur legalität.

iwan 20.01.2006 13:05

fuer einen Regress seitens der Versicherung benoetigt es meines
wissens immer ein Gerichtsbeschluss. ein gericht wird den entscheid
dann z.b. auf der basis der groben fahrlaessigkeit faellen.

also sind aussagen wie zb. "wenn Du im winter mit sommerreifen faehrst
bezahlt die versicherung im falle eines schadens nicht" grundsaetzlich falsch!

lasse mich aber natuerlich gerne vom gegenteil ueberzeugen.


gruss
iwan

Chris 75 20.01.2006 14:31

@ Michel

Infos werden nächste Woche kommen, wenn ichs nicht vergesse ;) ;)
Ein Wiederspruch, na ja wer kann dir beweisen dass die Rückleuchten im Nachhinein getönt wurden?? ;) ;)

Werde das auch mit der Versicherungsfrage abklären.

gruss Chris

The Boxer 24.01.2006 22:48

aber wie willst du im nachhinein tönen, ohne zu spritzen?
Meiner Meinung nach können höchstens Rücklicht-Nachbauten/-Güsse aus Rauchglas in vebindung mit roten bzw. orangen Birnenkappen mit e-Prüfzeichen legal sein!


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