Alfa Forum Schweiz - Oldtimer-Alfa aus dem Ausland
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Enzo73 24.11.2004 14:40

Oldtimer-Alfa aus dem Ausland
 
Hallo

Habe einen tollen Giulia "Biscione" gefunden, jedoch im Ausland. Hat jemand von Euch Erfahrung mit Import von Oldtimer-Alfa's

1. Rechtliche Aspekte (Zoll usw)
2. MFK danach in CH
3. Transport in die CH

Allgemeine Ratschläge?

Vielen Dank :)

Spillo 24.11.2004 16:20

Hallo

Benutze doch die Suchfunktion... Es gab schon mal die Diskussion im Forum... mit sehr guten tips...

greez Spillo

mariani 24.11.2004 17:15

Wir hatten es zwar schon mal, aber genaue Infos findest du unter
http://www.asa.ch/

oder direkt das Merkblatt http://www.asa.ch/d/w22_merkblatt2.htm

Grundsätzlich gilt, Fahrzeuge bis Bj. 1975 brauchen in CH kein Abgaswartungsdokument und sind daher auch ohne weiteren Aufwand in Verkehr zu setzen.

gruss
Mariani

Enzo73 24.11.2004 18:03

...super DANKE...thema wurde wirklich genug behandelt!

noch kleine Frage: falls das Fahrzeug fahrtüchtig ist, kann ich mit einer CH-Tagesnummer in Italien fahren?

quasi01 25.11.2004 10:38

..
 
Auch darüber wird auskunft gegeben. Genaue Infos findest du bei der Homepage der Strassenverkehrsämter http://www.strassenverkehrsamt.ch/.

Gruss Martin

bivo 25.11.2004 12:07

Ja mit der Tagesnummer darfst du auch im Ausland fahren!

Enzo73 25.11.2004 15:56

super, danke....erspare mir 15 std lektüre damit

spiderschorsch 26.11.2004 00:02

Hallo Enzo73,
Achtung : CH-Tages-Schild in Italien ist gem. Auskunft und Weisung von ASTRA brandgefährlich ! Du bist zwar versichert (aus Sicht der CH), aber die Italiener anerkennen das nicht offiziell, und Du riskierst (im Extremfall) Riesenlämpen bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Am einfachsten ist folgendes Vorgehen (Bedingung : Fz ist fahrbar und eingelöst):
- Empfehlung : vorgängig Kopie der Fz-Dokumente verlangen und beim STVA fragen, ob Fz typengeprüft ist und keine Probleme mit Papieren entstehen
- Kaufvertrag mit Käufer machen
- Auto abholen und bezahlen
- Rechnungsbetrag dem Alter und Zustand entsprechend vernünftig einsetzen (!!!!!!)
- Auf Rechnung sollte der Verkäufer deklarieren, dass das Fz EU-Ursprung hat (Achtung : genauer Wortlaut muss eingehalten sein (siehe Formular 19.72d, bei Zollamt verlangen), dann ist kein Zoll fällig. Diese Selbstdeklaration durch den Verkäufer auf dem Vertrag gilt aber nur bis zu Fz-Wert von Fr. 10'300, sonst offiz. Formular verwenden.
- nötige Dokumente im Original verlangen : Carta di circolazione (=Fz-Ausweis) und Foglio complementare (=zeigt akt. Besitzer)
- vorläufig keine Abmeldung in Italien machen (durch Verkäufer)
- der Verkäufer sollte aber seine Versicherung informieren, dass das Fz einige Tage durch den Käufer gefahren wird
- das Fz mit ital. Kennzeichen in die CH überführen
- am Zoll Vormerkschein ausstellen lassen,
- innert 2-3 Tagen am Wohnort (resp. nächtes Inlandzollamt) verzollen (7.6% MWST + 4% Fz-Steuer + Fr.20 Formular 13.20 + Fr. 44 Deklaration),
- mit Formular 13.20 (vom Zollamt) und ital. Papieren zum STVA fahren,
- Dokumente vorlegen und Prüftermin verlangen
- geprüft wird übliches und zusätzlich :
- Abgas : bis Jg.'65 nichts, '66-'73 4.5% CO, ab '74 braucht es Nachweis (ECE15 resp. ab '77 ECE15-01)
- Abgasdokument ist keines nötig (erst ab ca. Jg. 76)
- Lärm : bis '77 Standmessung max. 82 db bei 3/4 Drehzahl 7m seitlich, beides ist kein Problem mit einer Giulia in ordentlichem Zustand
- Kosten ca. Fr. 200.-
- Jetzt kann Fz auf CH-Schild eingelöst werden
- Original-Dokumente beim STVA unbedingt zurückverlangen und zusammen mit ital. Schildern an Verkäufer senden
- erst dann macht dieser die Abmeldung in Italien (= Radiazione) und sendet Dir eine Kopie der Abmeldung (Foglio complementare) wieder zu (braucht man aber eigentlich nicht mehr)

Riesenvorteile dieses Vorgehens :
- kein Risiko bei Fahrt in Italien
- ital. Schild wird akzeptiert in CH (wenn Besitz mit Kaufvertrag glaubhaft gemacht werden kann)
- für zusätzlichen Kaskoschutz kann z.B. während Benutzung der ital.Schilder schon eine prov. Versicherung in CH gemacht werden (Deckungszusage)
- keine Tages-Nr. nötig für Fahrten vor Prüfung zu Garage, zu Prüfung , und evtl. Nachprüfung
- Fz während Wartefrist für Prüfung immer benützbar
- Dem ital. Besitzer entstehen durch das verspätete Abmelden praktisch keine Mehrkosten, denn in Italien kostet die Immatrikulation eines Oldtimers fast nichts.

Falls das Fz in Italien schon abgemeldet ist ( es ist aber ünüblich dies vor Verkauf zu machen, denn das Schild gehört zum Fz und nicht zum Halter) würde ich es mit Transporter machen, auf keinen Fall mit CH-Tagesschildern.

Gruss Schorsch

spiderschorsch 26.11.2004 00:15

noch ein Nachtrag an QUASI01 und BIVO :
die Aussagen der STVA sind uneinheitlich und teils schlicht falsch, verlasst Euch nicht auf sie ! Sie haben zwar Recht, dass aus Sicht der CH der Versicherungsschutz zwar besteht, aber das ist in diesem Fall nicht das Problem. Das Problem sind in diesem Fall die Italiener resp. übereifrige Polizisten.
Es gibt ein Informationsschreiben des Bundesamts für Polizeiwesen vom 14.7.97 an alle STVA mit einer expliziten Warnung. Das ASTRA hat mir im Februar 2004 explizit bestätigt, dass das Riskiko weiterhin besteht und sie dringend abraten. Im einfachsten Fall wird die Einreise nach Italien verweigert (passiert aber bei Import in CH genau nicht !), im krassen Fall wird das Fz in Italien beschlagnahmt und bei nicht sofortiger Einsprache droht der endgültige Verlust des Wagens !!!!!!!!!

Gruss Schorsch (einer der es nicht riskiert hat, und das ideale Vorgehen wie oben beschrieben gewählt hat)

Enzo73 26.11.2004 08:57

erstmals danke...muss es glaub noch 2mal lesen


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