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Sandi 05.02.2003 16:06

Pizza
 
Nur so zur Info:

Angenommen, man kauft eine übliche 30cm Pizza und eine 40cm Pizza (Durchmesser versteht sich), für die man das doppelte (laut unseremLieferanten) bezahlt. Ist es nun besser zwei kleine oder eine grosse Pizza zu bestellen?

Besser: Zwei kleine (30 cm)

Wenn man mit 2 cm Rand rechnet erhält man bei der grossen 5 % weniger für sein Geld. Ohne Rand (fictiver Gedanke) sogar 12 % weniger.

Interessant wirds dann bei einer 60 cm Durchmesser Pizza, bei der man 4 mal so viel zahlt, wie bei einer 30er, aber 463% erhält. Das heisst: mindestens eine halbe Pizza gratis.

Vielleicht interessierts jemanden. Mir war grad langweilig:

Wünsch noch einen schönen Abend.

CU
Sandi

volker hauser 06.02.2003 03:57

xx
 
xx

Alfa_156 06.02.2003 05:18

Ich würde das Thema noch weiter ziehen und noch den Aspekt der Mehrwertsteuer beleuchten:

Wenn die Pizza für einen steuerbaren Umsatz gekauft wurde, und somit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden konnte, Du die Pizza aber schlussendlich trotzdem selber isst, dh. also für einen von der Mehrwertsteuer befreiten Umsatz verwendest, ist die Eigengebrauchsteuer abzuliefern!

Was ist nun, wenn man die Pizza für einen der Mehrwersteuerunterliegenden Umsatz verwendet, z.B. Kundenessen, dann aber davon selber ein Stück isst ?!? Ist dann auch Eigenverbrauch geschuldet?! Wenn ja von welchem Betrag?!

Das sind Fragen über Fragen, welche uns doch täglich beschäftigen.

gruss

Alfaholico 06.02.2003 06:12

kann ich bei sofortiger Zahlung 2% Skonto abziehen? :dumguck:

rosso 06.02.2003 06:16

@ sandi: was machst Du beruflich schon wieder? :hmm: :grin:

gruss

Alfa_156 06.02.2003 06:30

@rosso

Ich glaube, Sandi ist pizzaiolo !! !! *gröööHL* *nur Spass*

@Alfaholico

Nein leider gewährt die Mehrwersteuerverwaltung keinen Skonto, im Gegenteil.. .. Verzugszins gibts, Skonto nicht !! Und wenn man Pech hat, und es in der Zwischenzeit eine Mehrwertsteuersatzänderung gegeben hat, muss man die Eigenverbrauchssteuer bereits zum neuen Satz versteuern, obwohl sich der steuerbegründete Tatbestand noch zum alten Satz hat abrechnen lassen.. . . . .tja, da stehen einem doch die Haare zu Berge.. ..

bevor sich jemand fragt, was ich beruflich mache: Bin Buchhalter *grins*

iwan 06.02.2003 07:06

Sandi
 
ich würde nicht auf die CM gehen!
du musst die pizzen wägen und nach gewicht kalkulieren.
müsstest evtl. auch eine "gewichtung" einbeziehen und daraus einen rückschluss zum nährwert ziehen.

gruss,
iwan

Alfaholico 06.02.2003 07:06

@alfa_156

dacht ich mir !
ich hab kein Wort verstanden :dumguck: :nixweiss: :? :gruebel: : hirntot: :hammer2: :drink: :wand: :hmm:

Sandi 06.02.2003 07:11

Jetzt habt ihr mich überfordert - kenn mich mit dem schweizer Steuersystem absolut nicht aus.
Aber als Lehrer macht man sich so seine Gedanken, welche Rechnungen sie Schüler interessieren könnten :roll:
Ich hab eine gefunden :-D

Gruss
Sandi

Alfaholico 06.02.2003 07:13

@sandi

die schüler werdens dir danken! :-D


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